Quellen
Bayerisches Staatsarchiv München StAnW 9130, Urteil Sondergericht München vom 24.8.1937.
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Zeuge Jehovas, illegale Verbreitung der Luzerner Resolution
Der ledige Bandagist verließ 1930 mit 28 Jahren die evangelische Kirche und bekannte sich zu den Ernsten Bibelforschern, ab 1931 Zeugen Jehovas. Auf einem Kongress in der Schweiz wurde im Jahr 1936 der Inhalt des Flugblattes „Resolution“ verabschiedet, in dem die Zeugen Jehovas gegen ihre Verfolgung durch das NS-Regime protestierten. Johann Burger gehörte zu den etwa 300 deutschen Zeugen Jehovas, die zum Luzerner Kongress illegal aus Deutschland angereist waren. Im Gegensatz zu vielen, die noch in der Nacht der Rückreise gefasst und inhaftiert wurden, gelang ihm die Heimfahrt. Als die Flugblätter am 12.12.1936 im ganzen Deutschen Reich verbreitet wurden, verteilte er 50 Exemplare in München-Neuhausen. Schließlich wurde er festgenommen und am 6.3.1937 wegen des Besuches des Luzerner Kongresses zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Unmittelbar nach Ablauf der Haft kam er in das Konzentrationslager Dachau. Von dort aus wurde er am 24.8.1937 erneut vor Gericht gestellt, dieses Mal wegen seiner Teilnahme an der Verbreitung der Protestflugblätter, die zwischenzeitlich aufgedeckt worden war. Er wurde zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Über die Zeit nach seiner Freilassung am 24.3.1938 bis 1945 liegen gegenwärtig keine näheren Informationen vor. Johann Burger überlebte die NS-Zeit und gehörte bis zu seinem Tod einer Münchner Gemeinde der Zeugen Jehovas an.
Bayerisches Staatsarchiv München StAnW 9130, Urteil Sondergericht München vom 24.8.1937.