Quellen
Staatsarchiv München StAnW 8509
Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, LEA 843
Admission free
Verfolgter Zeuge Jehovas
Gemeinsam mit seiner Frau Fanny trat der Arbeiter Max Eckert 1933 aus der katholischen Kirche aus und bekannte sich als Zeuge Jehovas. 1935 verurteilte das Amtsgericht München das Ehepaar, Eltern eines 8-jährigen Sohnes, wegen Werbung für die Bibelforscher zu einer Geldstrafe. Im Mai 1936 verlor Max Eckert seinen Arbeitsplatz. Er hatte es abgelehnt, eine Hakenkreuzfahne zu tragen. Vier Monate später erledigte er für seinen neuen Münchner Arbeitgeber Gartenarbeiten an einer neu erbauten Schule in Grünwald. Einen Handwerker befremdeten das Verhalten und die Äußerungen von Max Eckert, der – offenbar als Reaktion auf negative Bemerkungen über Juden – gesagt hatte: „Es darf nicht vergessen werden, was die Juden schon alles geleistet haben“ (StAM StAnW 8509). Außerdem hatte er sich offen als Bibelforscher zu erkennen gegeben und den „Hitlergruß“ verweigert. Der Handwerker zeigte Max Eckert an, der deshalb verhaftet wurde. Beim Verhör betonte er gegenüber der Gestapo München, dass er aufgrund seiner Kenntnis der Heiligen Schrift jeden Militär- und Kriegsdienst und auch den „Hitlergruß“ ablehne. Bei der nachfolgenden Verhandlung vor dem Sondergericht München erklärte er, dass ihn auch eine Bestrafung nicht von seiner Haltung abbringen werde. Max Eckert wurde am 14.1.1937 zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt und nach Verbüßung dieser Strafe seit Juni 1937 im KZ Dachau und ab September 1939 im KZ Mauthausen inhaftiert. Am 21.2.1940 wurde Fanny Eckert in einem Telegramm mitgeteilt: „Ehemann heute im Lager verstorben. Näheres durch die Polizei.“ Der KZ-Arzt gab als Todesursache des 43-jährigen Herz- und Kreislaufschwäche an. Tatsächlich war er verhungert.
Am 7. Mai 2018 wurde im Gedenkraum der KZ-Gedenkstätte Dachau eine Gedenktafel für Max Eckert enthüllt.
Staatsarchiv München StAnW 8509
Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, LEA 843