Am 12.12.1918 beschloss die Provisorische Reichsregierung „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ die Bildung einer Freiwilligen Volkswehr „außerhalb des Heeres“. Die Oberste Heeresleitung stimmte zu. Die Freiwilligen – „längerer einwandfreier Frontdienst“ war Voraussetzung – verpflichteten sich zum Gehorsam gegenüber ihren selbstgewählten Führern. Eine schier unübersehbare Anzahl von verschiedenartigen bewaffneten Verbänden entstand. Meist benannt nach Generälen und Frontoffizieren aller Dienstgrade, die sie anführten, gingen die Freikorps blutig gegen Räterepubliken, lokale Streiks und Aufstände und ebenso gegen Zivilist*innen wie gegen militärisch organisierte Gegner vor. Finanzielle Unterstützung leistete u.a. die Antibolschewistische Liga.
Im Frühjahr 1919 wurden die Freikorps sukzessive in die Vorläufige Reichswehr überführt, die schließlich 400.000 Mann umfasste. Da zum 1.1.1921 das deutsche Heer nach den Versailler Vertragsbestimmungen nicht mehr als 100.000 Mann betragen durfte, wurden die meisten Freikorps-Soldaten wieder entlassen. Sie strömten zu Hauf in die neuen paramilitärischen Formationen, zum Teil weiter bezahlt vom Heer, dem Auswärtigen Amt und anderen staatlichen Stellen.
Die feierliche Übergabe der Freikorps-Fahnen an den Obersten SA-Führer Ernst Röhm am 9.11.1933 in München demonstrierte sinnfällig die Bedeutung der Freikorps für die Entstehung der SA.