Nach Artikel 48, Abs. 4 der Weimarer Reichsverfassung konnten die Landesregierungen bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Reihe von Grundrechten außer Kraft setzen. Da die militanten Kampfverbände der radikalen Rechten durch ihr aggressives Auftreten zusammen mit der NSDAP die bayerische Staatsmacht ständig herausforderten, beschloss das bayerische Kabinett am 26.9.1923, die vollziehende Gewalt auf den in Rechtskreisen populären Präsidenten der Regierung von Oberbayern und ehemaligen Ministerpräsidenten Gustav von Kahr als Generalstaatskommissar zu übertragen. Er schonte jedoch im allgemeinen die NSDAP und begünstigte die Vaterländischen Verbände. Vor allem verbot er Versammlungen und Zeitungen der Linken.
Kahr wollte zwar von Bayern aus auf die Einsetzung einer Rechtsdiktatur in Berlin hinarbeiten, dabei aber zusammen mit rechtsgerichteten norddeutschen Kreisen und der Reichswehr so viel Druck ausüben, dass die gewünschten Veränderungen auf dem Wege eines kalten Staatsstreichs erreicht werden könnten. Vom Hitlerputsch wurde er am 8.11.1923 überrumpelt. Erst spät in der Nacht entschloss er sich, gegen die Putschisten einzuschreiten. Der wegen des Putschversuchs anstehende Prozess ließ ihm schließlich keine andere Wahl, als am 24.2.1924 als Generalstaatskommissar zurückzutreten. In Februar 1933 überlegte der BVP-Politiker Fritz Schäffer, als letzte Gegenwehr gegen eine Machtübernahme der NSDAP in Bayern Kronprinz Rupprecht als Generalstaatskommissar einzusetzen, was dieser aber ablehnte.