Quellen
Staatsarchiv München, StAnw 3434 und 8650.
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Verfolgte Zeugin Jehovas
Die Ehefrau eines Bäckers trat 1931 aus der katholischen Kirche aus und wurde Zeugin Jehovas. Elisabeth Huber war dreimal inhaftiert, insgesamt zwei Jahre und neun Monate. Am 14. September 1937 denunzierte man sie wegen illegaler Betätigung als Bibelforscherin. Das erste Mal verhaftet wurde sie nach mehreren Verhören am 15. Dezember 1937, weil sie Geld für Kinder inhaftierter Zeugen Jehovas gespendet hatte. Huber protestierte: „Ich beschwere mich gegen den Haftbefehl, weil ich mich nicht schuldig fühle. Ich tat nur meine Christenpflicht.“ (StAM, StAnW 8650) Sie wurde nach drei Tagen entlassen, jedoch eine Woche später wieder verhaftet und am 12. Februar 1938 vom Sondergericht München zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Ihre beiden Söhne waren zu dieser Zeit 16 und 19 Jahre alt.
Am 27. November 1942 wurde sie erneut inhaftiert. Die Gestapo hatte bei ihr zahlreiche Schriften der Zeugen Jehovas mit sehr kritischen Aussagen über die Kriege Hitlers, die Judenverfolgung und die Verfolgung der Zeugen Jehovas gefunden. Elisabeth Huber wurde am 8. Februar 1944 vom Oberlandesgericht München zu drei Jahren und neun Monaten Zuchthaus verurteilt.
Nach der Befreiung 1945 gehörte Elisabeth Huber bis zu ihrem Tod der Gemeinde der Zeugen Jehovas in München-Westend an.
Staatsarchiv München, StAnw 3434 und 8650.