Der Schneidermeister lebte mit Geschwistern und Eltern in der Waltruderinger Togostraße. 1931 wurde er wegen Unterschlagung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Verbüßung der Strafe wurde er aber nicht freigelassen, sondern bis 20.4.1939 im KZ Dachau festgehalten. Über Hans Hutzler, den er im KZ Dachau kennengelernt hatte, erfuhr er von dem illegalen Widerstandsnetzwerk um Wilhelm Olschewski. Sie wollten auch in München Gruppen aufbauen, um sich auf den Zusammenbruch Deutschlands nach der sicher geglaubten Kriegsniederlage vorzubereiten. Kimberger beteiligte sich am gemeinsamen Hören ausländischer Sender, an Diskussionen und versuchte auch, Bekannte für den Kreis zu gewinnen.
Bei der Aufdeckung dieser Verbindungen kam die Gestapo auch auf seinen Namen. Die Festnahme am 14.3.1942 im Haus seiner Familie misslang, weil Kimberger rechtzeitig fliehen konnte. Er lebte illegal an verschiedenen Orten in Oberbayern. Aufgrund anonymer Hinweise gelang es der Polizei schließlich am 11.11.1942, Kimberger beim Betreten der elterlichen Wohnung zu verhaften. Bei der Haussuchung wurde auch festgestellt, dass er mit schwarzgeschlachtetem Fleisch gehandelt hatte.
In einem Prozess am 19.5.1943 wurde er deshalb vom Sondergericht München wegen „fortgesetzten kriegsschädlichen Verhaltens durch Schwarzschlachtung“ und aufgrund der damit gezeigten „gemeinschaftswidrigen Gesinnung“ zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Strafe verbüßte er zunächst im Zuchthaus Kaisheim, wurde dann aber nach München überstellt, wo er in einem der fünf Prozesse gegen den Widerstandskreis, dem er angehörte, am 21.4.1944 vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt wurde – trotz nur geringfügiger Anschuldigungen. Aufgrund der Vorstrafen stellte der Richter aber fest: „Ein solcher Mensch hat keinen Platz mehr in unserem Raum.“ Die Hinrichtung in Stadelheim erfolgte am 28.6.
Der Vater Stefan Kimberger erlitt beim Lesen des Abschiedbriefes einen tödlichen Herzschlag; darin hatte es geheißen: „Mein Urteil war schon fertig vor der Verhandlung. Ich wurde überhaupt nicht angehört, sondern nur geschlagen ohne Ende; dies war meine Vernehmung, meine Unterschrift hieß Prügel ohne Ende“ (HStA, LEA 1886, Bl. 26).