Quellen
Staatsarchiv München, StAnw 8594.
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Verfolgte Zeugin Jehovas
Die Ehefrau eines Textilvertreters war 1932 aus der altkatholischen Kirche ausgetreten und hatte sich den Zeugen Jehovas angeschlossen. Ende 1936 wurde sie verhaftet. Im gegen sie und drei weitere Schwabinger Zeugen Jehovas gerichteten Strafverfahren wurde den Angeklagten neben der Mitwirkung an der Protestaktion vom 12. Dezember 1936 die Teilnahme an Bibelbesprechungen, der Bezug des „Wachtturms“ sowie die Ablehnung des „Deutschen Grußes“ und der Teilnahme an Wahlen zur Last gelegt. Das Sondergericht München verurteilte die 61-Jährige am 8. Juni 1937 zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten.
Im Urteil heißt es: „Sie [die vier Angeklagten] haben ihre Tätigkeit auch noch fortgesetzt, nachdem bereits eine große Anzahl von Anhängern der Lehre, insbesondere auch von Funktionären der Sekte, wegen Übertretung des Verbotes, festgenommen und bestraft worden waren. Die Angeklagten sind auch jetzt noch unbelehrbar. Sie entschuldigen ihre Verfehlungen lediglich damit, dass sie das göttliche Gebot über das menschliche stellen müssten. Bei dieser hartnäckigen Einstellung der Angeklagten waren empfindliche Strafen am Platze.“ (StAM, StAnw 8594) Apollonia Mauer wurde nach ihrer Haftzeit bis Kriegsende weiter von der Gestapo verfolgt. Sie bekannte sich auch nach der NS-Zeit als Zeugin Jehovas.
Staatsarchiv München, StAnw 8594.