Jakob und Anna Nauerz hatten 1920 geheiratet. Nach dem Austritt aus der katholischen Kirche wurden sie 1932 Zeugen Jehovas. Trotz des Verbots der Glaubensgemeinschaft durch die Nationalsozialisten 1933 stellten sie ab 1934 ihre Schwabinger Wohnung für Bibelkreise zur Verfügung. 1936 verteilte Jakob Nauerz in München 50 Flugblätter, mit denen die Zeugen Jehovas in ganz Deutschland gegen ihre Verfolgung protestierten. Außerdem gab er Mitgläubigen Flugblätter zur Verbreitung. Im April 1937 wurde er verhaftet. Jakob Nauerz verlor seine Anstellung als Schlossermeister beim Reichsbahnausbesserungswerk. „Mit Rücksicht auf das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren wurde er fristlos entlassen“, hieß es in dem Urteil des Sondergerichts München vom 8.6.1937. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt, seine Frau, im Urteil als „ganz besonders hartnäckige und einsichtslose Bibelforscherin“ bezeichnet, zu vier Monaten. „Sie entschuldigten ihre Verfehlungen lediglich damit“, so das Sondergericht, „dass sie das göttliche Gebot über das menschliche stellen müssten“ (StAM StAnW 8594).
Als Jakob Nauerz 1943 den Dienst bei der Heimatflak (Flugabwehr) ablehnte, geriet er erneut in Konflikt mit der NS-Regime und wurde in Schutzhaft genommen. Nach drei Monaten im Gefängnis Stadelheim wurde er im Dezember in das Konzentrationslager Flossenbürg überstellt, wo er fast eineinhalb Jahre bis zur Befreiung inhaftiert war. Danach lebte er wieder zusammen mit seiner Frau in Schwabing.