Die Gauleiter waren die ranghöchsten regionalen ‚Hoheitsträger‘ der NSDAP, die verantwortlich für den gesamten Parteiapparat in ihrem jeweiligen Territorium waren und zu diesem Zweck ein Aufsichtsrecht und die Disziplinargewalt besaßen. Durch die gleichzeitige ‚fachliche‘ Unterstellung zahlreicher Dienststellen in den Gauleitungen unter für bestimmte Sachgebiete zuständige Reichsleiter der NSDAP war jedoch die Autorität der Gauleiter in ihren Territorien nicht unbeschränkt.
Durch die Parteireform von 1928 wurden, in Anlehnung an die Einteilung der Reichstagswahlkreise, 31 Gaue im Reichsgebiet geschaffen. Außerhalb des Reichsgebiets existierte ein Gau Danzig sowie eine Gauorganisation in Österreich. Zehn Gauleiter erhielten 1933 als Reichsstatthalter Kontrollkompetenzen gegenüber den Ländern, zwei hatten auch Ministerpräsidenten-Ämter inne, sechs waren (Stand 1935) zugleich Oberpräsidenten, also Verwaltungschefs in den preußischen Provinzen. Mit der Einführung der ‚Reichsgauverfassung‘ in den annektierten österreichischen, sudetendeutschen und polnischen Gebieten wurden die Gauleiter zugleich als Reichsstatthalter Chefs der staatlichen Verwaltung in ihrem Gebiet. Diese Konstruktion war aus Sicht der NSDAP ein Vorgriff auf die nach Kriegsende vorzunehmende neue Gewichtung im Verhältnis von Partei und staatlicher Verwaltung.
In die gleiche Richtung zielte die Aufwertung der Gauleiter im Rahmen der ‚Reichsverteidigung‘: Nach Kriegsausbruch wurden 15 Gauleiter zu Reichsverteidigungskommissaren ernannt, die jeweils für die zivile Reichsverteidigung in einem Wehrkreis zuständig waren. Im November 1942 wurden alle Parteigaue zu Reichsverteidigungsbezirken erklärt, so dass nun 42 Gauleiter als Reichsverteidigungskommissare amtierten. Die Gauleiter bildeten während des Krieges auch eine Personalreserve für politische Sonderaufträge. So wurden die Gauleiter Josef Terboven, Hinrich Lohse und Erich Koch Reichskommissare in Norwegen, im ‚Ostland‘ sowie in der Ukraine, Robert Wagner und Josef Bürckel amtierten als Chefs der Zivilverwaltungen im Elsass bzw. Lothingen, und Fritz Sauckel wurde 1942 Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz.