Reichsrechtsamt der NSDAP

Organizations
Verfasst von Andreas Eichmüller

Abteilung der NSDAP zur Bearbeitung von Rechtsfragen

Das Reichsrechtsamt (vor 1935 zunächst Rechtsabteilung, dann Rechtsamt) war ein Organ der Reichsleitung der NSDAP. Es wurde vom ‚Reichsrechtsführer‘ Hans Frank geleitet, der zugleich auch dem NS-Rechtswahrerbund (NSRB), der Standesorganisation aller Juristen im NS-Staat, vorstand. Die Aufgaben des Amtes bestanden vor allem in der Wahrung der Rechtsbelange der NSDAP und der Bearbeitung aller anfallenden Rechtsfragen der Partei. Weiterhin erarbeitete es Vorschläge für die Neugestaltung des Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen, und es überprüfte das Rechtsschrifttum. Dem Amt oblag schließlich die Betreuung des NSRB, mit dem zusammen es ideologische Schulungen von Jurist*innen organisierte. Das Reichsrechtsamt hatte seinen Sitz in München am Karolinenplatz 1 und im benachbarten Gebäude in der Max-Joseph-Straße 4.

Quellen

Organisationsbuch der NSDAP, 3. Auflage, München 1937.

Empfohlene Zitierweise

Andreas Eichmüller: Reichsrechtsamt der NSDAP (publiziert am 22.02.2024), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/en/lexikon/artikel?tx_nsdlexikon_pi3%5Baction%5D=show&tx_nsdlexikon_pi3%5Bcontroller%5D=Entry&tx_nsdlexikon_pi3%5Bentry%5D=688&cHash=2483ec26a25f02fe1844ae9bdc0bc63c