Als ‚Röhm-Affäre‘ bezeichnet man die politisch motivierte Mordaktion der NS-Staatsführung Ende Juni/Anfang Juli 1934, der die Führung der Sturmabteilung der NSDAP, kurz SA, um Ernst Röhm, und andere missliebige Personen zum Opfer fielen. Sie ist vor dem Hintergrund der ‚nationalen Revolution‘ seit Anfang 1933 zu sehen. Die SA war die mitgliederstärkste Organisation des Nationalsozialismus, die nach der ‚Machtergreifung‘ für sich staatliche Posten und Funktionen reklamierte. Insbesondere propagierte die SA-Führung um Ernst Röhm, die ‚Revolution‘ sei noch nicht beendet und die SA solle – in Konkurrenz zur damals viel kleineren Reichswehr – militärische Funktionen übernehmen. Seit Februar 1934 schwelte der Konflikt zwischen Armee und Parteimiliz, seit April 1934 ließ Hermann Göring Beweismaterial über Putschpläne der SA, aber auch über Röhms Homosexualität sammeln. Hitler kündigte gegenüber der Reichswehrführung an, dass er gegen die SA-Spitze vorgehen werde und ließ diese zu einem Treffen in Bad Wiessee anreisen. Am 30.6.1934 wurden in einer konzertierten reichsweiten Verhaftungsaktion nicht nur ein Teil der SA-Spitze, sondern auch zahlreiche als Gegner eingeschätzte Persönlichkeiten durch die SS festgenommen, welche ihrerseits eine Abrechnung plante.
Mehr als 90 Personen wurden am 30.6.1934 oder unmittelbar danach ermordet, vor allem auf dem Gelände der Kadettenanstalt Berlin-Lichterfelde, im Konzentrationslager Dachau und im Gefängnis München-Stadelheim, einige aber auch an ihren Wohnorten. In Stadelheim ermordete ein SS-Kommando die SA-Führer Röhm, Hans Hayn, Edmund Heines, Peter von Heydebreck, Wilhelm Schmid, August Schneidhuber und Hans Erwin von Spreti-Weilbach. Im KZ Dachau starben zahlreiche Personen aus dem persönlichen Umfeld Röhms, etwa Karl Zehnter, der Wirt des Münchner Lokals ‚Nürnberger Bratwurstglöckl‘. Die Mordaktion richtete sich aber ebenso gegen Oppositionelle oder Personen, mit denen die NS-Führung abrechnen wollte, so den Leiter der Katholischen Aktion, Erich Klausener, in München Fritz Beck, den Leiter des Studentenwerks in München, den katholischen Publizisten Fritz Gerlich, oder den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Gustav von Kahr. Mit dem „Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr“ vom 3.7.1934 wurden die Morde nachträglich für rechtens erklärt. Die SA spielte seitdem keine besondere politische Rolle mehr im NS-Staat.