Quellen
Staatsarchiv München, StAnw 8410.
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Verfolgter Zeuge Jehovas
Der verheiratete Vater eines Sohnes war bereits 1925 aus der katholischen Kirche ausgetreten, ließ sich aber erst 1931 als Bibelforscher taufen. Das Sondergericht München verurteilte den Eisenbahnschlosser am 17. Dezember 1936 zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten. Das Gericht begründete die Strafe damit, dass Schmitzberger das Evangelium trotz Verbot der Zeugen Jehovas verkündet habe. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung: „Beim Strafmass wurde folgendes berücksichtigt: Schmitzberger hat sich mehrere Jahre hindurch und in einem sehr ausgedehnten Masse verfehlt, hat sogar Gelder gesammelt, hat Leute in weit entfernten Orten aufgesucht und hat sich auch in der Hauptverhandlung als ein unbelehrbarer Vertreter der Lehre der Bibelforscher gezeigt.“ (StAM, StAnw 8410) Als Folge seiner Verurteilung verlor Schmitzberger auch seine Anstellung als Werkmeister der Reichsbahn.
Staatsarchiv München, StAnw 8410.