Michael Schuster entstammte einer Münchner Familie, die sich nach dem Ersten Weltkrieg den Bibelforschern anschlossen. Als er nach dem Schulabschluss im Bergwerk arbeitete, lebte die Familie in Peißenberg. Während der NS-Zeit verbreitete er im Untergrund regimekritische Schriften der Zeugen Jehovas. 1936 wurde er verhaftet, nachdem die Polizei bei ihm derlei Material gefunden hatte. Das Sondergerichts München verurteilte ihn am 16.Juli 1936 zu sieben Monaten Gefängnis. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass er aufgrund seiner religiösen Überzeugung die Wehrpflicht ablehne. Dieser Auffassung blieb er auch nach Kriegsbeginn treu. Das Reichskriegsgericht verurteilte Michael Schuster deshalb am 5. August 1940 wegen Kriegsdienstverweigerung zum Tode durch Enthauptung. In seinem Abschiedsbrief schrieb er: „Trauert bitte nicht um mich, sondern freut Euch mit mir - ich habe die Welt überwunden. […] Lieber Martin, liebe Liesel, möchtet Ihr eine gute Stütze sein für Vater und Mutter. […] Macht Euch das Leben schön so gut es geht“ (Herrberger, S. 324f). Das Urteil wurde am 5.9.1940 vollstreckt. Michaels Bruder Martin wurde kurz vor Kriegsende zum Tode verurteilt. Doch der zuständige Beamte im Gefängnis Landsberg zögerte den Termin der Hinrichtung so lange hinaus, bis US-amerikanische Truppen eintrafen und die Häftlinge befreiten. Martin Schuster lebte mit seiner Frau bis zu seinem Tod 1994 in München.