Quellen
Staatsarchiv München, Statsanwaltschaften 18609.
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Münchner Architekt, als Homosexueller verfolgt
Konrad Stierhof aus München begann nach seiner Schulzeit eine Ausbildung zum Architekten. Er machte auf sich aufmerksam, als er 1935 bei einem Architekturwettbewerb der deutschen Technischen Hochschulen zum Reichssieger erklärt wurde. Bereits als 24-Jähriger konnte er im Büro des bekannten und in NS-Kreisen geschätzten Münchner Architekten German Bestelmeyer mitarbeiten.
Im selben Jahr 1935 war Stierhof zum ersten Mal wegen eines sittlichen Vergehens (Exhibitionismus) zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt worden. Als drei Jahre später polizeibekannt wurde, dass er sexuellen Kontakt mit einem Mann pflegte, kam er nach § 175 Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) für fünf Monate ins Gefängnis. Die Vorstrafe schadete seinem weiteren beruflichen Erfolg allerdings nicht. Er trat der Reichskulturkammer bei und erhielt eine Anstellung bei dem ebenfalls in der NS-Zeit erfolgreichen Architekten Fritz Norkauer in der Brienner Straße. Als der zum Kriegsdienst eingezogene Stierhof 1940 auf Fronturlaub zurück nach München kam, lernte er einen jungen Mann kennen, mit dem er im Zeichensaal des Architekturbüros einvernehmlichen sexuellen Kontakt hatte. Die Handlung blieb unentdeckt, bis vier Jahre später der junge Mann bei der Wehrmacht wegen sexueller Handlungen auffiel und verhört wurde. Unter dem Druck der Vernehmung erwähnte er auch den Kontakt mit Stierhof. Dieser wurde verhaftet, verhört und gab den Kontakt zu, bestritt aber, den aktiven Part übernommen zu haben. Der Staatsanwalt glaubte ihm jedoch aufgrund seiner Vorstrafen nicht. Stierhof wurde am 22.3.1945 zu einer elfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, die er wegen der Kriegsgeschehnisse nicht mehr antreten musste.
Als der Revisionsantrag seiner Anwältin im Dezember 1947 verworfen wurde und das Urteil somit rechtskräftig war, bewahrte ihn schließlich seine Reputation als Architekt vor der Inhaftierung. Seine Anwältin konnte erfolgreich ins Feld führen, dass Stierhof für das Münchner Nachkriegs-Wiederaufbauprogamm unerlässlich sei. Die Begnadigung durch das Bayerische Justizministerium erfolgte im Mai 1949.
Staatsarchiv München, Statsanwaltschaften 18609.