Die von den Nationalsozialisten propagierte ‚Volksgemeinschaft‘ gründete sich auf ‚rassenbiologische‘ Gesichtspunkte, die in der Ideologie des Nationalsozialismus festgelegt waren. Sie versprach soziale Gemeinschaft, Solidarität, Zusammenhalt und Gleichheit. Wer den Vorstellungen der NS-Ideologie nicht entsprach, wurde allerdings ausgegrenzt, verfolgt und ermordet.
Politische Gegner*innen wurden als ‚Volksfeinde‘ abgestempelt. Die jüdische Bevölkerung und Sinti*zze und Rom*nja wurden als ‚Fremdvölkische‘, andere Menschen wurden wegen ihrer Herkunft, ihres abweichendes Sozialverhaltens oder ihrer sexuellen Identität als ‚gemeinschaftsfremd‘ ausgegrenzt und verfolgt. Der Idee der ‚Volksgemeinschaft‘ kam damit eine zentrale Funktion bei der Etablierung der NS-Diktatur zu.