Akademie für Deutsches Recht

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Verfasst von Elisabeth Kraus

Institution zur Beeinflussung der Rechtssprechung im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung

Das "Haus des Deutschen Rechts" am Tag der Eröffnung, 13.5.1939 | StadtAM, FS-NSF-02270

Die Akademie wurde auf Betreiben des damaligen bayerischen Justizministers Hans Frank am 26.6.1933 in München unter Einbeziehung von Wirtschaftsführern wie Fritz Thyssen, Bankiers wie August von Finck und (Rechts-)Wissenschaftlern wie Wilhelm Kisch mit dem Ziel gegründet, das deutsche Recht im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung zu durchdringen und umzuformen. Im Einzelnen sollte sie alle rechts- und staatswissenschaftlichen Lehrkräfte zusammenschließen, die Lehrweisen und Lehrmittel neu gestalten und auf Berufungen in den einschlägigen Fakultäten Einfluss nehmen. Hinzu kam als zentrale wissenschaftliche Aufgabe die Rechtserforschung und Rechtsgestaltung im Interesse des NS-Staates, etwa bei der Mitarbeit an Gesetzentwürfen, auf Tagungen, bei der Reform der juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung wie auch bei der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Organisationen im Ausland.

1934 wurde die Akademie zu einer öffentlichen Körperschaft des Reiches. Sie verlegte zwar ihre Geschäftsstelle nach Berlin, München blieb dennoch ein zentraler Standort für sie. Hier hielt sie in der repräsentativen Großen Aula der Universität ihre Jahrestagungen ab, ehe sie zusammen mit der bis dahin unter großer Raumnot leidenden Juristischen Fakultät der Universität München das „Haus des Deutschen Rechts“ am 13.5.1939 beziehen konnte. Zwischenzeitlich dem Reichsjustizministerium eingegliedert, stellte die Akademie, die nach Franks 1942 endender Präsidentschaft von dem fanatischen Nationalsozialisten Otto Thierack geleitet wurde, ihre Tätigkeit im August 1944 ein. Nach Kriegsende wurde das durch Luftangriffe stark zerstörte Münchner Gebäude nach den Originalplänen wiederhergestellt und beherbergt seither erneut Fakultäten und Fach-Bibliotheken der Universität.

Quellen

Adlberger, Susanne: Nützliche Kooperation – Die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität und die Akademie für Deutsches Recht, in: Kraus, Elisabeth (Hg.): Die Universität München im Dritten Reich. Aufsätze. Teil I, München 2006, S. 405-430.

Empfohlene Zitierweise

Elisabeth Kraus: Akademie für Deutsches Recht (publiziert am 11.01.2024), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/en/lexikon/artikel/akademie-fuer-deutsches-recht-12