Quellen
Staatsarchiv München StAnW 8551/2, Urteil des Sondergerichts München vom 29.4.1937.
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Zeuge Jehovas, Mitorganisator der illegalen Flugblattaktion für München 1936
Der Elektromonteur arbeitete bei seinen Eltern, die ein Schmiermittel- und Industrieöle-Geschäft in der Altstadt betrieben. Er war verheiratet und hatte einen Sohn. Seine katholische Mutter unterstützte während der NS-Zeit die jüdische Familie Grube. Kuno Duffner, der 1932 ein Zeuge Jehovas geworden war, blieb auch nach dem Verbot dieser Glaubensgemeinschaft aktiv. Am 11.1.1937 wurde er verhaftet. Als er sich vor dem Gericht zu verantworten hatte, war er bereits verwitwet. Im Urteil des Sondergerichts München vom 29.4.1937 heißt es über seinen Einsatz als Zeuge Jehovas, er habe sich: „sehr lange Zeit hindurch in größtem Ausmaße und an leitender Stelle betätigt. Er war einige Wochen sogar Gruppenleiter für ganz München. Er hat sich mit dem Druck und mit der Verbreitung des Wachtturms befasst und hat auch bei der Verteilung der Resolution eine wichtige Rolle gespielt. Seine illegale Betätigung war so vielseitig und umfassend, dass sie schwerlich überboten werden konnte“ (StAM StAnW 8551/2). Mit dem Flugblatt „Resolution“ protestierten die Zeugen Jehovas gegen ihre Verfolgung durch das NS-Regime. Kuno Duffner hatte von Martin Pötzinger, der wie er zu den Organisatoren der Aktion in München gehörte, 2.400 Flugblätter erhalten, 2.300 gab er an andere Münchner Zeugen Jehovas weiter, 100 verteilte er selbst. Er wurde zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Nach seiner Freilassung 1939 heiratete er die Zeugin Jehovas Elisabeth Rauch, Tochter eines Verwaltungsinspektors der Stadt München. Der Einfluss seines Schwiegervaters, selbst kein Zeuge Jehovas, trug dazu bei, dass ihm wegen seiner religiösen Überzeugung keine Schwierigkeiten mehr gemacht wurden. Mit seiner zweiten Frau hatte Kuno Duffner zwei Söhne und eine Tochter. Nach dem Krieg setzte er sich mit seiner Frau sehr für den Neuaufbau der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas in München ein.
Staatsarchiv München StAnW 8551/2, Urteil des Sondergerichts München vom 29.4.1937.