Gefängnis München-Stadelheim

Places
Verfasst von Joachim Schröder

Seite dem Ende des 19. Jahrhunderts Strafgefängnis, bis 1945 Hinrichtungsort

Gefängnis München-Stadelheim, um 1945 | BSB, hoff-64629

Das in München-Giesing (Stadelheimer Str. 12) gelegene Gefängnis wurde in den Jahren von 1892 bis 1901 erbaut und dient noch heute als Justizvollzugsanstalt. Während des Ersten Weltkriegs wurde Ernst Pöhner sein Direktor, der spätere Münchner Polizeipräsident von 1919 bis 1921, der das Aufkommen der jungen NSDAP aktiv förderte. Nach der Niederschlagung der Münchner Räterepublik wurden Hunderte Aktivist*innen vor ihrer Verurteilung durch Stand- und Volksgerichte hier eingesperrt, einige von ihnen wurden im Hof des Gefängnisses ohne Urteil ermordet, unter ihnen Gustav Landauer. Eugen Leviné, der Anführer der kommunistischen Räteregierung, wurde hier hingerichtet.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten war Stadelheim rasch mit politischen Gegner*innen des Regimes, sog. „Schutzhäftlingen“, überfüllt, so dass neue Baracken errichtet werden mussten. Die Justiz war ein wichtiger Bestandteil des NS-Terrorapparates, und ihr scharfes Vorgehen gegen politisch Andersdenkende, „Gewohnheitsverbrecher“ und „Gemeinschaftsfremde“ sorgte dafür, dass die Zahl der Gefangenen stets hoch blieb. Im Zusammenhang mit der Mordaktion vom 30.6.1934 erschossen SS-Angehörige mehrere in Stadelheim inhaftierte SA-Führer, unter ihnen Ernst Röhm und August Schneidhuber, den Münchner Polizeipräsidenten.

Vor allem aber diente Stadelheim allen bayerischen und auch einigen außerbayerischen Gerichtsbezirken als zentraler Hinrichtungsort: 1188 Menschen wurden hier während der NS-Herrschaft hingerichtet, seit 1936 in der Regel durch die in einem Seitenflügel des Gefängnisses untergebrachte Guillotine. Die heute bekanntesten Opfer waren die Geschwister Sophie und Hans Scholl. Die stark überwiegende Zahl der Hinrichtungen erfolgte in den Jahren von 1942 bis 1944. Todesurteile fällten die NS-Gerichte wegen Widerstands gegen das Regime, aber auch wegen „Wehrkraftzersetzung“ und geringfügigerer Vergehen wie Diebstahl. Im Januar 1943 lieferte die Gefängnisleitung, nach einer Vereinbarung zwischen Justizminister Thierack und Heinrich Himmler, gefangene Jüdinnen*Juden, Sinti*zze und Rom*nja, Pol*innen sowie Zwangsarbeiter*innen aus der Sowjetunion der Gestapo aus, was für viele von ihnen das Todesurteil bedeutete.

Quellen

Schütz, Mathias: Das Strafgefängnis Stadelheim als zentrale Hinrichtungsstätte im Nationalsozialismus. Entwicklungen und Opfer, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 64 (2016), S. 854–876.
Stuiber, Irene: Hingerichtet in München-Stadelheim, München 2004.
Wachsmann, Nikolaus: Gefangen unter Hitler. Justizterror und Strafvollzug im NS-Staat, München 2006.

Empfohlene Zitierweise

Joachim Schröder: Gefängnis Stadelheim (publiziert am 30.01.2024), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/en/lexikon/artikel/gefaengnis-stadelheim-257