Quellen
Staatsarchiv München, Staatsanwaltschaften 17997.
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Verfolgter Homosexueller
Martin Greiner stellt ein typisches Beispiel für die Verfolgung und Bestrafung Homosexueller in der NS-Zeit dar. Auf der Suche nach einem Partner lernte er im März 1936 den 15 Jahre jüngeren Heinrich W. vor dem Marionettentheater in der Münchner Blumenstraße kennen. Beide gaben bei einem Spaziergang an der Isar deutlich zu erkennen, dass sie sexuell aneinander interessiert waren, wobei Heinrich W., der noch nicht volljährig war, sich als über 21-Jähriger ausgab. Dies erkannte Greiner nicht, gab W. Zigaretten und Bier und lud ihn schließlich zu sich nach Hause ein. Dies markierte den Beginn einer intensiven Beziehung, die sich über zwei Monate lang entwickelte und im völligen Einvernehmen der beiden Partner lag.
Diesen Umstand kommentierte die Staatsanwaltschaft nach der Festnahme der beiden so: „Beide handelten in Ausübung eines einheitlichen, von vornherein auf Wiederholung gerichteten Willensentschlusses. Die Handlungen erfüllen daher bei beiden Angeklagten den Tatbestand je eines fortgesetzten Vergehens nach §175 RStGB“. Für das Gericht war es somit nicht weiter von Bedeutung, dass bei dieser Partnerschaft aus heutiger Sicht niemand zu Schaden kam, da keiner der Beteiligten gegen seinen Willen zu irgend einer Handlung verleitet oder gezwungen wurde. Greiner wurde zu sechs Monaten Gefängnis und zum Tragen der Gerichtskosten verurteilt, der jüngere Heinrich W. erhielt vier Monate. Das Urteil fiel nur deshalb so milde aus, weil beide Angeklagten nicht vorbestraft waren und ein Geständnis abgelegt hatten.
Staatsarchiv München, Staatsanwaltschaften 17997.