Jakob Schmid (25.7.1886 Traunstein – 16.8.1964 München)

Biographies
Verfasst von Elisabeth Kraus

Hausschlosser und Hörsaaldiener an der Universität München; verhaftete am 18.2.1943 die Geschwister Scholl

Jakob Schmid war von 1913 bis 1916 als Monteur an der Technischen Hochschule München, ab Oktober 1926 als Hausschlosser und Hörsaaldiener an der Universität München beschäftigt. Vor 1933 gehörte er dem katholischen Arbeiterverein sowie der Bayerischen Volkspartei (BVP) an. Im November 1933 trat er in die SA, im Mai 1937 in die NSDAP ein und war darin ab dem Ende des Jahres 1941 Zellenleiter.

Am 18. Februar 1943 um ca. 11.15 Uhr bemerkte er, dass Hans und Sophie Scholl im Lichthof der Universität Flugblätter auslegten. Als sie gerade dabei waren, das Gebäude wieder zu verlassen, stellte er sie, erklärte sie für verhaftet und übergab sie dem Kanzleisekretär Albert Scheithammer. In Abwesenheit des Rektors führten Schmid und Scheithammer die Geschwister Scholl zum Syndikus der Universität, Karl Ernst Haeffner, der die Gestapo verständigte. Diese verhaftete die Geschwister Scholl und brachte sie in die Münchner Gestapo-Zentrale, dem Wittelbacher Palais. Dort wurden sie bis zum 21. Februar getrennt jeweils stundenlang verhört. Am 22. Februar 1943 verurteilte der eigens dazu nach München verlegte Volksgerichtshof unter seinem Vorsitzenden Roland Freisler die Geschwister Scholl und deren Freund und Mitstreiter Christoph Probst zum Tode. Noch am Abend desselben Tages wurden die drei Student*innen im Strafgefängnis München-Stadelheim durch das Fallbeil hingerichtet.

Für die Festnahme, die zur ‚Heldentat‘ stilisiert wurde, erhielt Jakob Schmid eine Belohnung von 3000 Reichsmark und wurde vom Hausschlosser zum Maschinenmeister befördert. Bei einer von der Universität München ausgerichteten Dankesfeier anlässlich der erfolgreichen Zerschlagung des studentischen Widerstandes bejubelten ihn hunderte Student*innen. Schmid nahm den Beifall stehend und mit Hitlergruss entgegen.

Am 11. Mai 1945 wurde Schmid von den US-Amerikanern verhaftet und am 12. Juli vom Bayerischen Kultusministerium vom Dienst enthoben. Die 10. Münchner Spruchkammer klagte ihn in ihrer ersten öffentlichen Verhandlung 1946 als ‚Hauptbelasteten‘ an und verurteilte ihn u.a. zu fünf Jahren Arbeitslager, Entzug der Belohnung für die Verhaftung der Geschwister Scholl sowie Verlust der Rentenansprüche. Gegen dieses Urteil legte Schmid zweimal erfolglos mit der Begründung Berufung ein, kein „Hauptschuldiger“ gewesen zu sein und überdies lediglich seine „Pflicht getan“ zu haben. Schließlich sei es nun mal verboten gewesen, Flugblätter, unabhängig von deren Inhalt, in der Universität zu verteilen. Jakob Schmid saß seine Strafe bis 1951 ab; der Verlust seines Anspruchs auf Rente wurde aufgehoben.

Quellen

Süß, Dietmar: Nationalsozialismus: Der Spion nebenan. In: Die Zeit. 26. Juli 2013.
Zankel, Sönke: Vom Helden zum Hauptschuldigen – der Mann, der die Geschwister Scholl festnahm, in: Die Universität München im Dritten Reich. Aufsätze. Teil 1, hrsg. v. Elisabeth Kraus, München 2006, S. 581-607.

Empfohlene Zitierweise

Elisabeth Kraus: Jakob Schmid (publiziert am 12.02.2024), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/en/lexikon/artikel/jakob-schmid-394