NS-Rechtswahrerbund (NSRB)

Organizations
Verfasst von Andreas Eichmüller

Zusammenschluss nationalsozialistischer Juristen

Der NSRB entstand 1936 durch Umbenennung des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Letzterer war 1928 als Zusammenschluss von Juristen innerhalb der NSDAP gegründet worden. Nach der Auflösung oder Gleichschaltung anderer Verbände 1933 war er die einzige Berufsorganisation von Jurist*innen im Reich und nahm nun auch Mitglieder auf, die nicht in der Partei waren. In der Folge wuchs die Organisation bis Kriegsbeginn auf über 100.000 Mitglieder an.

Der Bund wurde seit 1928 vom führenden Parteijuristen Hans Frank geführt, ab 1942 dann von Reichsjustizminister Otto Thierack. Die Hauptaufgabe des NSRB bestand in der beruflichen Betreuung seiner Mitglieder und ihrer ideologischen Schulung nach nationalsozialistischen Gesichtspunkten. Er gab die führende Rechtszeitschrift der NS-Zeit ‚Deutsches Recht‘ heraus. Daneben verfügte er über Mitwirkungsrechte bei Stellenbesetzungen im Justizbereich. Seinen Sitz hatte der NSRB in Berlin, in München bestand eine Gaugeschäftsstelle in der Schwanthalerstraße 10a.

Quellen

Angermund, Ralph: Deutsche Richterschaft 1919-1945. Krisenerfahrung, Illusion, politische Rechtsprechung, Frankfurt am Main 1990.
Sunnus, Michael: Der NS-Rechtswahrerbund: (1928-1945). Zur Geschichte der nationalsozialistischen Juristenorganisation, Frankfurt am Main u. a. 1990.

Empfohlene Zitierweise

Andreas Eichmüller: NS-Rechtswahrerbund (NSRB) (publiziert am 08.02.2024), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/en/lexikon/artikel/ns-rechtswahrerbund-nsrb-609