Reichskulturkammer (RKK)

Organizations
Verfasst von Elisabeth Tworek

Einrichtung zur Gleichschaltung der Kultur

NS-Grafik zum Aufbau der ‚Reichskulturkammer‘, 1937 | aus: Eichler, Du bist sofort im Bilde, 1937

Die Reichskulturkammer wurde durch das Gesetz vom 22.9.1933 errichtet. Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) wurde „beauftragt und ermächtigt“, die Kulturschaffenden aller Bereiche in einer berufsständischen Organisation „zusammenzufassen“ (Schrieber, S. 42). Sieben Fach- oder Einzelkammern wurden errichtet: die Reichsfilmkammer, die Reichsschrifttumskammer, die Reichspressekammer, die Reichsrundfunkkammer, die Reichstheaterkammer, die Reichsmusikkammer und die Reichskammer der bildenden Künste. Die Einzelkammern wurden von einem Präsidenten geführt. Die Präsidenten der Einzelkammern bildeten den Reichskulturrat. Reichspropagandaminister Joseph Goebbels war neben seinem Ministeramt auch Präsident der Reichskulturkammer. Die bereits bestehenden Berufsverbände wurden umgehend als Fachverbände in die Einzelkammern eingegliedert oder aufgelöst. Für alle Kulturschaffenden bestand Zwangsmitgliedschaft. Wer nicht in die Kammer aufgenommen wurde, durfte seinen Beruf nicht mehr ausüben. Damit wurden alle Mittel der geistigen Beeinflussung im Propagandaministerium zentralisiert.

Die Gründung der Reichskulturkammer mit Sitz in Berlin war eine der wirkungsvollsten Maßnahmen Goebbels, um der NS-Ideologie im Bereich der Kultur eine Monopolstellung zu verschaffen. Die einzelnen Kammern regulierten auf diese Weise das gesamte Kulturleben und die Medienlandschaft. So etwa bestimmte die Reichspressekammer (RPK) unter ihrem Präsidenten Max Amann die Zugehörigkeit zum deutschen Pressewesen; die Reichsschrifttumskammer war für die „Pflege und Förderung des deutschen Schrifttums“ zuständig. Ihr Präsident war zunächst der völkisch-konservative Schriftsteller Hans Friedrich Blunck. 1935 wurde dieser von Hanns Johst abgelöst, der der Kammer bis zum Ende der NS-Herrschaft vorstand. Die Aufnahme in die Reichsfilmkammer wurde abgelehnt oder ein Mitglied ausgeschlossen, wenn es „die für die Ausübung des Filmgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit“ (Schrieber, S. 50) nicht besaß. Ziel der Reichsmusikkammer war es, die deutsche Musik von jüdischen und ausländischen Einflüssen zu reinigen und die sogenannte entartete Musik aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Der Reichsmusikkammer stand bis 1935 Generalmusikdirektor Richard Strauss vor, sein Stellvertreter war bis 1934 Generalmusikdirektor Staatsrat Wilhelm Furtwängler.

Quellen

Schrieber, Karl-Friedrich: Die Reichskulturkammer. Organisation und Ziele der deutschen Kulturpolitik, Berlin 1934.
Dahm, Volker: Anfänge und Ideologie der Reichskulturkammer. Die „Berufsgemeinschaft“ als Instrument kulturpolitischer Steuerung und sozialer Reglementierung, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1, 1986, S. 53 – 84.
Rathkolb, Oliver: Führertreu und Gottbegnadet. Künstlereliten im Dritten Reich, Wien 1991.
Schrader, Bärbel: „Jederzeit widerruflich“. Die Reichskulturkammer und die Sondergenehmigungen in Theater und Film des NS-Staates, Berlin 2008.
Werner, Wolfram: Reichskulturkammer und ihre Einzelkammern. Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 31, Koblenz 1987.


Empfohlene Zitierweise

Elisabeth Tworek: Reichskulturkammer (RKK) (publiziert am 02.11.2023), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/en/lexikon/artikel?tx_nsdlexikon_pi3%5Baction%5D=show&tx_nsdlexikon_pi3%5Bcontroller%5D=Entry&tx_nsdlexikon_pi3%5Bentry%5D=682&cHash=b76b05f39301a25797de72548e228186