Karl Wolfrum (30.6.1915 München – 21.9.2002 München)

Biographies
Verfasst von Christoph Wilker

Verfolgter Zeuge Jehovas

Karl Wolfrum, 1937 | Privatbesitz Mathilde Kirschner

Karl Wolfrum ließ sich 1935 als Zeuge Jehovas taufen. Er gehörte davor der evangelisch-lutherischen Kirche an. Der Schritt erforderte Mut, da die Religionsgemeinschaft damals bereits zwei Jahre verboten war und Wolfrum noch bei seinen Eltern wohnte, die keine Zeugen Jehovas waren. 1936 verweigerte Wolfrum bei einer Betriebsversammlung vor den Augen eines SA-Mannes das vom NS-Regime angeordnete Singen des „Horst-Wessel-Liedes“ und den Hitler-Gruß. Wolfrum arbeitete als Eisenhändler bei der Firma Kustermann, die ihn daraufhin unter dem Druck der Gestapo entließ. Um den Lebensunterhalt zu verdienen, arbeitete er in der Folge zunächst unter großer seelischer Belastung schwarz. 1940/41 beantragte Wolfrum, inzwischen verheiratet, die Zulassung als Vertreter. Das Gesuch wurde vom Oberbürgermeister der „Hauptstadt der Bewegung“ mit der Begründung abgewiesen, Wolfrum sei 1937 vom Sondergericht München wegen der Zugehörigkeit zur verbotenen Vereinigung der Bibelforscher zu fünf Wochen Gefängnis verurteilt worden. Durch die illegale Betätigung habe er bewiesen, dass er staatsfeindlich sei. Es sei die Annahme gerechtfertigt, dass er „sein Gewerbe zu staatsfeindlichen Zwecken missbrauchen“ würde. Karl Wolfrum wurde insgesamt sechs Mal von der Gestapo verhaftet. Nach dem Ende der NS-Zeit war er weiter in einer Münchner Gemeinde der Zeugen Jehovas aktiv.

Quellen

Staatsarchiv München, StAnW 9109

Empfohlene Zitierweise

Christoph Wilker: Wolfrum, Karl (publiziert am 23.10.2023), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/en/lexikon/artikel/wolfrum-karl-899