Im Mai 1954 fordern Demonstrant*innen am Münchner Königsplatz die Freilassung von Ernst Grube. | Privatbesitz Ernst Grube

Artikel
von Friedbert Mühldorfer

Verweigerte Normalität. Ernst Grubes politische Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland

Seit rund 40 Jahren erinnert der Shoah-Überlebende Ernst Grube an seine Erlebnisse während der NS-Diktatur. Weniger bekannt ist sein politisches Wirken im München der Nachkriegsjahrzehnte. Dies hängt nicht zuletzt mit den politischen Repressionen zusammen, die er als Friedensaktivist und Kommu­nist erdulden musste. 

[…] Gut zwölf Jahre alt war Ernst Grube, als er im Juni 1945 mit Mutter Clementine und der kleineren Schwester Ruth in einem Sammeltransport aus dem KZ Theresienstadt in die Heimatstadt München zurückkehrte. Sein älterer Bruder Werner hatte sich mit einigen anderen eigenständig nach München durchgeschlagen. Das Leben lag nun vor dem Jungen – freilich beladen mit der großen Bürde seiner Erlebnisse. Aber immerhin hatte er seine Familie, die ersten Schutz bot. Der Schulbesuch musste nachgeholt werden, etwas widerwillig erlernte er beim Vater das Malerhandwerk und war auf der Suche nach Antworten und Vorstellungen für die Zukunft. Den Alltag sichern, sich um überlebende Familienangehörige zu kümmern, Ausbildung und Berufsfindung – diese Dinge standen zunächst im Vordergrund des Lebens aller ehemals Verfolgten.

Für viele war das eigene Schweigen der notwendige Schutz vor Qualen der Erinnerung. Aber es gab auch das Bedürfnis nach Erzählen und Zuhören. Aus der Erinnerung heraus fällt bei Ernst Grube in diesem Zusammenhang immer wieder der Satz: „Es fragte einfach niemand, nicht in der Schule, nicht in der Arbeit.“ Denn dieses Bedürfnis traf auf eine überwiegend schweigende Gesellschaft, die aus unterschiedlichen Gründen die zwölf Jahre der Diktatur tabuisierte oder das eigene Leid schnell in den Vordergrund schob. In den ersten Jahren nach der Befreiung gab es immerhin in den Zeitungen und im Rundfunk große Berichte über das Schicksal der Überlebenden. So konnten im März 1946 auf Seite 1 der Süddeutschen Zeitung ehemals Verfolgte unter dem Titel Dem Vermächtnis der Opfer über ihre Erfahrungen in den Konzentrationslagern schreiben, und es gab Rundfunkbeiträge und Gedenkveranstaltungen.1

Nur ein gutes Jahr währte die Hoffnung auf wirkliche Anteilnahme und Solidarität. Bereits zum Tag der Opfer des Faschismus im September 1947 formulierte jedoch der Staatskommissar Philipp Auerbach im Hinblick auf rassisch, religiös und politisch Verfolgte: „Wir stehen fassungslos vor einer Masse Menschen, die nicht begriffen haben, was KZ bedeutet.“2

Gedenkveranstaltung für die Opfer des Faschismus am Münchner Odeonsplatz im September 1947 | Fotograf*in unbekannt

Zeitgleich mit dem Schweigen wurde der Antisemitismus immer deutlicher, der sich vor allem in der Diffamierung der Displaced Persons zeigte, im Gerede über die Möhlstraße, das anfängliche Zentrum jüdischen Lebens in München, in Schmierereien und Grabsteinschändungen.3 Die inoffizielle Gründungsversammlung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Anfang Oktober 1946 im Münchner Rathaus mit Vertreter*innen aller damals zugelassenen demokratischen Parteien von KPD bis CSU und ­Bayernpartei und von ‚rassisch Verfolgten‘ war einerseits ein kämpferischer Aufbruch. Aber andererseits war die Gründung geprägt von der Empörung über die ausbleibende ‚Wiedergutmachung‘, die mangelhafte Entnazifizierung und die ­Missachtung der Verfolgten durch die gesellschaftliche Mehrheit seit der Befreiung.

Eine fast verzweifelte Anklage formulierte der Journalist Hans Ulrich Kempski anlässlich einer bayernweiten Protestkundgebung der VVN im März 1950. Er beschrieb das tiefe soziale Elend einzelner Münchner Jüdinnen und Juden sowie politisch Verfolgter und zitierte die VVN, wonach 84 % der 924 Richter und Staatsanwälte in Bayern ehemalige Nazis seien.4 All diese Meldungen und Ereignisse bestimmten auch die Zusammenkünfte der Verfolgten – und das bereits kurze Zeit nach dem Ende des Terrors. Für viele war damit sehr bald ein tiefer Graben zur Mehrheitsgesellschaft entstanden.

Weitere Beiträge über das Wirken von Ernst Grube findet ihr im Sammelband Aus der Erinnerung für die Gegenwart leben (Wallstein) oder scrollt euch durch seine Lebensgeschichte im Storytelling Momente aus dem Leben Ernst Grubes.

Politische Orientierung nach links

Folge dieser als ‚Ausschluss‘ empfundenen Nichtbeachtung war oft tiefe Resignation und Rückzug auf die Innenwelt der Familie – soweit vorhanden und möglich – oder in die Sicherheit religiöser Einrichtungen beziehungsweise Verfolgtenorganisationen oder politischer Parteien. Nur dort bot sich – wenn überhaupt – ein geschützter Raum für das Erzählen und Erinnern. Der für die Selbstfindung so notwendige Austausch mit der Gesellschaft ‚draußen‘ war selten vorhanden.

Auch Ernst Grube war zunächst sehr auf die Familie bezogen, in der die Erlebnisse der Ausgrenzung und Deportation zwar präsent waren, aber nicht den Alltag dominierten. Dauerhafte Kontakte zu anderen verfolgten Jüdinnen und Juden seines Alters oder zur entstehenden jüdischen Gemeinde gab es nicht. Die Suche nach einem Platz in der Gesellschaft wurde zunächst geprägt vom Elternhaus. Mittelpunkt war der kommunistisch orientierte Vater, überaus streng, aber von allen geachtet für seine Standhaftigkeit gegenüber den Nazibehörden, ohne den die jüdische Ehefrau und die Kinder nicht überlebt hätten. Die Mutter blieb sehr zurückgezogen, jetzt verstärkt durch das Wissen um den Tod aller Schwestern und deren Familien in Vernichtungslagern im Osten. Clementine Grube hatte sich mit ihrem Beruf als gelernte Krankenschwester und mit ihrer Ehe vom streng gelebten Judentum der Eltern gelöst und beschränkte ihr religiöses Leben auf die gängigen Gebote. Bis zur Machtübernahme der Nationalsozialisten war sie selbst politisch-caritativ tätig in der Roten Hilfe, einer der KPD nahestehenden Solidaritätsorganisation. Nach der Rückkehr aus Theresienstadt organisierte sie sich mit ihrem Mann kurzzeitig in der Kommunistischen Partei.

Ein links-sozialistisches Familienmilieu also, in dem die Grube-Kinder aufwuchsen. Die Eltern lebten eher zurückgezogen, Ernst Grube erinnert sich aber an kleine Ausflüge nach Neubiberg, wo sich ehemalige Verfolgte meist sozialis­tischer Orientierung trafen. Beherrschend waren bei diesen Treffen die Erzählungen von oft langjähriger Haft in Lagern wie Dachau oder Buchenwald – und vom Widerstand gegen die Nazis. Noch intensiver wurde dieses Erlebnis durch die Begegnung mit der Familie Binder. Eines Tages begleitete Ernst seinen Vater zu Malerarbeiten bei der verwitweten Rosa Binder und lernte die Kinder, darunter die fast gleichaltrige Tochter Erika, kennen. Er besuchte die Binders öfter und hörte vom Widerstand des Kommunisten Otto Binder, dessen Schwagers Willy Olschewski und der ganzen großen Gruppe, von denen viele bereits zu Beginn der NS-Herrschaft inhaftiert worden waren und anschließend dennoch weiteren Widerstand wagten. 13 von ihnen wurden hingerichtet oder starben in Gestapohaft, darunter auch Erikas Vater.

Eine neue Welt für Ernst Grube: Es hatte also Widerstand einfacher Leute gegen die Nazibarbarei gegeben, nicht alle hatten bloß zugeschaut. Damit war eine Verbindung geschaffen zwischen der eigenen Verfolgung und mutigen Menschen, die nicht geschwiegen, sondern gegen die Nazis gehandelt hatten. In dieser kommunistischen Familie und bei ihren Freunden erfuhr er auch das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, erlebte er Solidarität, die ihn das ganze weitere Leben begleitete. Er selbst war ja aus der Familie als Kind herausgerissen, als ‚Sternträger«‘ ausgegrenzt und schließlich deportiert worden.

Mit Erika und Ernst hatten sich zwei jugendliche Leidtragende gefunden, die aufgrund ihrer Geschichte nun selbst aktiv mitmachen wollten beim Aufbau einer neuen Welt, die unbedingt anders werden sollte als die vergangene. Eigenes Handeln wurde zum Gegenpol der erlittenen ausweglosen Isolation und Ohnmacht. Erika Binder, seine spätere Frau, brachte Ernst Grube auch zur Freien Deutschen Jugend, der Jugendorganisation der Kommunistischen Partei. Gewerkschafter war er schon; bald wurde auch er Mitglied der FDJ, später der VVN und schließlich der Kommunistischen Partei. Einen neuen Horizont bot auch die Beschäftigung mit Geschichte und Kultur aus marxistischer Perspektive; bestimmend war die klare Gegnerschaft zur faschistischen Herrschaft und zur erlebten Nachkriegsgesellschaft.5 Wesentlich wurden dabei nach Erinnerung Ernst Grubes drei Überlegungen, die ihn der KPD ebenfalls nahebrachten und die auch sein späteres Wirken leiteten: 1. Mit mutigem Widerstand hätte Hitler verhindert werden können. 2. Ohne den Krieg der Wehrmacht hätte die Shoah nicht stattfinden können. 3. Ohne die Rote Armee hätte er mit Mutter und Geschwistern nicht überlebt.

Dass er Verfolgter war, wussten viele in seinem unmittelbaren politischen Umfeld. In Gesprächen darüber stieß er wenigstens auf Fragen und Verständnis für das gemeinsame Projekt des ‚Nie wieder!‘. Im normalen Alltag hingegen war er persönlich nur gelegentlich mit antisemitischen Bemerkungen konfrontiert; die Teilnahmslosigkeit überwog bei weitem als gängige Form der Zurückweisung. Mit seiner Politisierung im linken Milieu war auch eine Art ‚Schutzraum‘ für ihn entstanden; seine jüdische Herkunft spielte für ihn keine wesentliche Rolle mehr im aktuellen politischen Handeln. Das war für Ernst Grube keine Verleugnung, sondern eher eine Chance für das Vermeiden erlebter Machtlosigkeit und einer Rolle als ‚Opfer‘. Präsent blieben die jüdische Herkunft und die erlittene Ausgrenzung aber immer in seinem Selbstverständnis, nicht zuletzt als Antrieb für sein Eingreifenwollen und die Entwicklung einer politischen Utopie. Er selbst war nicht religiös und trat Anfang der 1950er Jahre auch aus der evangelischen Kirche aus; die Aufnahme der Grube-Kinder war von den Eltern zum (vergeblichen) Schutz vor NS-Verfolgungsmaßnahmen veranlasst worden.

Politische Verfolgung als Kommunist

Ernst Grubes politisches Leben war von Anfang an überschattet von einem antikommunistischen staatlichen Verfolgungsdrang, der als die wesentliche ideologisch-politische Grundkonstante der frühen Bundesrepublik bezeichnet werden kann.6 Bereits vor Gründung der Bundesrepublik gab es Versammlungsverbote und Einschränkungen für die KPD und die VVN durch Behörden der Alliierten oder der Westzonen-Länder. Mit Gründung beider deutscher Staaten im Herbst 1949 verstärkte sich das jedoch entscheidend.

Noch war die KPD in Parlamenten vertreten, hatte Einfluss in Betrieben und Gewerkschaften, verlor aber stark an Mitgliedern und Wähler*innen. Ihr Kampf gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik, intensive Kontakte mit der DDR und das Eintreten für Verhandlungen mit ihr und für eine »nationale Wiedervereinigung« wurden von Bundesregierung und Behörden als Gefährdung der staatlichen Ordnung und der Westorientierung betrachtet und entsprechend sanktioniert. Mit dem sogenannten ‚Adenauer-Erlass‘ vom September 1950 konnte Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus dem »kommunistischen« Spektrum gekündigt werden. Wichtiges Instrument war auch der Aufbau der Verfassungsschutzämter seit 1950, häufig unter Mitwirkung ehemaliger Gestapo-Beamten. Mit dem Verbot der FDJ in Westdeutschland im April 1951, der Änderung des Strafrechts vom Juli 1951 (‚Hochverrat‘ und ‚Staatsgefährdung‘ in problematischer Tradition), dem Verbot der ‚Volksbefragung gegen die Remilitarisierung‘ und dem im November des gleichen Jahres eingebrachten Antrag auf Verbot der KPD, das 1956 erfolgte, wurden umfassende Maßnahmen ergriffen.

Dass die grundsätzliche Ausrichtung der KPD an der Politik der DDR dem administrativen Antikommunismus Vorschub leistete, ist offensichtlich, war aber nicht dessen wesentliche Ursache. Denn für die angestrebte Westbindung der BRD, den Aufbau einer neuen Streitmacht, die Integration auch höherrangiger ehemaliger NS-Funktionäre in Wirtschaft und Behörden war ein gängiges Feindbild hilfreich und notwendig. Dafür eignete sich der ‚Kommunismus‘ besonders, weil dieses Feindbild sowohl nach außen gegen die Sowjetunion und die DDR gerichtet wie auch nach innen nutzbar war. Überdies konnte an eine lange, unheilvolle Tradition von Antisozialismus angeknüpft werden, die bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreicht. Vor allem der Anschluss an den Antimarxismus und Antibolschewismus der nationalsozialistischen Bewegung und Herrschaft seit 1919 war geeignet für eine breite Akzeptanz auch in der bundesrepublikanischen Gesellschaft.7

Mit großem Aufwand verfolgten Behörden und Gerichte in diesem ‚kalten Bürgerkrieg‘8 bis in die 1960er Jahre oppositionelle politische Gesinnung als Gefahr für den Bestand der BRD. Die beanstandeten Delikte reichten von Schriftenverteilung bis zu Postkontakten in die DDR. Rund 125.000 Ermittlungsverfahren gegen Kommunist*innen und vor allem ‚Sympathisanten‘ wegen „Landesverrat“ oder „Hochverrat“ oder „Weiterführung“ der verbotenen KPD zwischen 1951 und 1968 zeigen das Ausmaß dieser Verfolgung; nicht eingeschlossen noch weitergehende Haussuchungen, Vorladungen, berufliche Benachteiligungen und vieles mehr. Von 1950 bis 1966 wurden knapp 7000 Kommunist*innen wegen Hoch- oder Landesverrat oder Staatsgefährdung verurteilt, im Verwaltungsweg wurden zwischen 1951 bis 1958 insgesamt 81 Organisationen verboten.9

Ernst Grube war von den Maßnahmen unmittelbar betroffen. Die aufgeheizte antikommunistische Stimmung bekam er am 30. Januar 1952 zu spüren, als Polizisten in München Besucher*innen einer – kurzfristig verbotenen – Informationsveranstaltung des Komitee zur Verteidigung der demokratischen Rechte und Freiheiten mit massivem Gewalteinsatz zerstreuten. Sprechen sollte Lilly Wächter über die Kriegsführung der USA in Korea. Die Abgeordnete aus dem hessischen Landtag war als ‚Halbjüdin‘ im Nationalsozialismus verfolgt worden und hatte Vater, Mutter und Bruder verloren. Das veranstaltende Komitee stand jedoch auf einer Liste von 61 ‚kommunistischen Tarnorganisationen‘ des Bayerischen Innenministeriums vom November 1951.10 Der damals 19-jährige Grube, entschiedener Kriegsgegner, wurde dabei von der Polizei verletzt und wegen „Auflauf“ und „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ zu sechs Wochen auf Bewährung verurteilt.

Am 20. Februar 1954 demonstrierte er in der Münchner Kaufingerstraße mit tausenden Gewerkschaftskolleg*innen gegen die Aufweichung der Ladenschlusszeiten und wurde dabei wiederum nach massivem Polizeieinsatz festgenommen und wegen „Auflauf“, Aufforderung zu strafbaren Handlungen und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt, die er auch absitzen musste. Strafmildernd wurde im Urteil vermerkt, „daß er wegen seiner halbjüdischen Abstammung jahrelang [sic!] im KZ war und deshalb auch heute noch feindselig gegen die Polizei eingestellt ist“; strafverschärfend, weil er einschlägig vorbestraft war und deshalb „eine empfindliche Strafe im öffentlichen Interesse“ liege.11

Ernst Grube wird nach sieben Monaten Haft von der Gewerkschaftsjugend empfangen. | Privatbesitz Ernst Grube

Solche Polizeieinsätze waren auch ein Ergebnis alten obrigkeitsstaatlichen Denkens einschließlich personeller Kontinuität aus der NS-Zeit und antikommunistischer Propaganda.12 Bei einer Friedenskundgebung in Essen wurde am 12. Mai 1952 der fast gleichaltrige FDJ-Freund Grubes, Philipp Müller, von der Polizei erschossen.13 Diese Erfahrungen untermauerten für Ernst Grube seine Vorbehalte gegenüber Staat und Gesellschaft weiter und beförderten eher das Engagement auch nach dem Verbot der KPD. Dies führte 1959 nochmals zu einer Strafe von einem Jahr Gefängnis wegen „Zuwiderhandlung gegen das Verbot der KPD“ und „Geheimbündelei in staatsgefährdender Absicht“. Der Hintergrund: Zusammen mit fünf anderen wollte er in einer (gescheiterten) spektakulären Flugblatt-Raketenaktion am Münchner Stachus und durch Briefversand Flugblätter gegen die atomare Aufrüstung verbreiten.

Als hochpolitische Strafsache wurde die Aktion vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Die zum Teil langjährige KZ-Haft von fünf der Angeklagten wurde im Urteil zwar erwähnt, hatte aber offensichtlich nur bei Grube strafmildernde Wirkung, weil er „als Halbjude […] eine schwere Kindheit erlebt“ habe und „für seinen Beitritt zur KPD […] ersichtlich weniger die ideologische Übereinstimmung als seine persönlichen Erlebnisse und die seiner Ehefrau während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft maßgebend“ gewesen seien.14 Anklage und Urteil zeigen zumindest keine besondere Sensibilität gegenüber angeklagten NS-Verfolgten. Nebenbei bemerkt: Die Mehrheit der fünf Richter des Bundesgerichtshofs im Prozess gegen Grube waren NS-belastet, darunter auch der Vorsitzende Kurt Weber.

Gesinnungsstrafrecht und politische Justiz kriminalisierten Kommunist*innen für politische Meinungen, die in weiten Teilen der Gesellschaft vertreten waren und später teilweise offizielle Politik wurden – Kriegsgegnerschaft und Aktivitäten zur Verständigung mit der DDR – nur weil sie Kommunist*innen waren. Diese politische Justiz verfestigte entschieden das Gefühl neuerlicher Ausgrenzung insbesondere von kommunistischen Verfolgten des Naziregimes.

Als besonders empörend wurde die Ergänzung zum Bundesentschädigungsgesetz von 1953 empfunden, die bestimmte, dass Verfolgten, die sich gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ betätigt hatten, die Wiedergutmachungsleistungen für NS-Verfolgung gestrichen werden konnten.15 Betroffen war auch der öffentliche Umgang mit Widerstand und Verfolgung von Kommunist*innen. Bis in die 1960er Jahre wurde dieser Widerstand (mit ähnlichen Folgen für den Arbeiter*innenwiderstand insgesamt) nahezu völlig aus dem öffentlichen Leben verdrängt.

Demonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes am 1. Mai 1954 | Privatbesitz Ernst Grube

Auf den Hintergrund verweist ein Satz, den Ritter von Lex, Staatssekretär und Verantwortlicher der Bundesregierung im Verbotsverfahren gegen die KPD, in der Begründung 1955 zum Verbotsantrag der KPD vorgetragen hatte: „Sie [die KPD] ist ein gefährlicher Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstoffe in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet.“16 In dieser verbalen Entgleisung wird eine Denkhaltung deutlich, wonach organisierter Kommunismus und kommunistischer Widerstand gegen den Nationalsozialismus im Grunde genommen bereits zur Zeit des Naziregimes richtigerweise als ‚staatsgefährdend‘ sanktioniert wurde. So wollte 1950 ein Münchner Staatsanwalt einem Antragsteller die Aufhebung seines Hafturteils über ein Jahr Gefängnis wegen Verteilens von Flugblättern im Jahr 1933 versagen, weil „auch heute noch kommunistische Druckschriften Anlass zum Einschreiten geben.“17

Man kann sich vorstellen, wie diese Maßnahmen und Haltungen auf NS-Verfolgte wie Binder und Grube wirkten – und das angesichts der Tätigkeit ehemaliger Nazis in Behörden, Ministerien, Presse und Justiz. Ernst Grube konnte zumindest vordergründig dank seiner Jugend und seiner politischen Aktivität mit solchen Verletzungen umgehen. Viele der Älteren konnten das aufgrund körperlicher und seelischer Spätfolgen ihrer Verfolgung im Nationalsozialismus nicht. Ihr Leiden samt Auswirkungen auf Familie und Kinder lässt sich erahnen, harrt aber noch der Aufarbeitung.18

Veränderung und Rückfall ‚Radikalenerlass‘

Mit Beginn der Großen und dann der sozialliberalen Regierungskoalition, mit den Umbrüchen durch die 1968er-Bewegung, Reformen im Strafrecht und größerer Aufmerksamkeit für NS-Vergangenheit und Neofaschismus schwächte sich das Vorgehen gegen Kommunist*innen deutlich ab; erste Veränderungen hatten sich bereits seit Beginn der 1960er Jahre abgezeichnet. Dennoch wurde die ‚kommunistische Gefahr‘ im Gefolge der 68er Bewegung und nach Gründung der KPD-Nachfolgepartei Deutsche Kommunistische Partei (DKP) weiterhin beschworen und letztlich unter dem neuen Begriff des ‚Linksextremismus‘ auch auf die aus der Studentenbewegung entstandenen Gruppierungen ausgedehnt.

Mit dem sogenannten ‚Radikalenerlass‘ beziehungsweise offiziell ‚Extremistenbeschluss‘ vom Januar 1972 wollten Bundesregierung und Länder die »Infil­trierung« des öffentlichen Dienstes durch ‚linksextremistische‘ Lehrer*innen, Wissenschaftler*innen, Sozialarbeiter*innen und Postbot*innen verhindern. Auch Ernst Grube war wieder betroffen und mit seiner Biografie in besonderer Weise konfrontiert. Er war weiterhin in der Friedensbewegung engagiert, hatte sich beruflich als Malermeister selbständig gemacht und nach Weiterbildung als Fachlehrkraft an städtischen Schulen gearbeitet. Aufgrund des ‚Radikalenerlasses‘ sollte ihm aber als DKP-Mitglied 1975 die dauerhafte Einstellung in den Dienst der Stadt München verweigert werden. Die Zeiten hatten sich jedoch geändert, und damit auch Ernst Grubes Selbstverständnis als verfolgter Jude im Nationalsozialismus, als verfolgter Kommunist im Kalten Krieg und nun erneut Ausgegrenzter. Er nahm zum Anhörungsgespräch seinen alten ‚Judenstern‘-Aufnäher mit und legte ihn dem städtischen Gremium auf den Tisch. Er führte damit zwei Grunderfahrungen seiner Verfolgungsgeschichte als Jude und als Kommunist zusammen. Das, was lange nicht möglich gewesen war, nämlich die Verfolgung im Nationalsozialismus und die gesellschaftliche Ausgrenzung in der jungen Bundesrepublik zu thematisieren, gelang erst jetzt: Ernst Grube wurde eingestellt. In seinem Prozess 1959 war die nationalsozialistische Verfolgung noch lediglich als biografische Besonderheit strafmildernd vermerkt worden.

Unter den Betroffenen des ‚Radikalenerlasses‘ waren auch Kinder von Überlebenden der Shoah oder politisch Verfolgter. Auf die unheilvolle Tradition dieser neuerlichen antikommunistischen Ausgrenzung machten ältere Mitglieder der VVN durch Tragen ihrer früheren KZ-Kleidung bei Protestkundgebungen aufmerksam. Insgesamt wurden von 1972 bis 1991 (Jahr der Beendigung des Verfahrens in Bayern als letztem Bundesland) rund 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst in Bund und Ländern durch eine ‚Regelanfrage‘ der Einstellungsbehörden bei den Verfassungsschutzämtern überprüft; in etwa 11.000 Fällen kam es zu Verfahren, davon wurden 1250 Personen nicht eingestellt. Rund 260 bereits verbeamtete oder angestellte Personen wurden im gleichen Zeitraum entlassen.19

Zeitzeugenschaft – ein steiniger Weg

Die gesellschaftlichen Veränderungen seit Ausgang der 1960er Jahre hatten Auswirkungen auf das Informationsbedürfnis über die Zeit des Nationalsozialismus. Die amerikanische Fernsehserie Holocaust (1979), entstehende Geschichtsinitiativen und Friedensbewegungen, erweiterte Forschung und die Rede von Bundespräsident Weizsäcker 1985 zum 8. Mai als „Tag der Befreiung“ bewirkten erstmals eine größere öffentliche Nachfrage nach Berichten von Überlebenden des Naziterrors über den engen Kreis von Verfolgtenverbänden, religiösen Einrichtungen und Gewerkschaften hinaus. Dabei standen aufgrund der Dimensionen der Shoah und der jahrzehntelangen weitgehenden Ausblendung anderer Opfergruppen die Lebensgeschichten von verfolgten Jüdinnen und Juden im Mittelpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit.

Seit den 1980er Jahren nahm auch allmählich die Beschäftigung mit bisher ‚vergessenen‘ Verfolgtengruppen zu, öffentliche Zeitzeug*innengespräche mit diesen Überlebenden blieben aber selten. Dieses jahrzehntelange ‚Vergessen‘ verhinderte sowohl die eigenständige Artikulation wie auch die Resonanz von außen. Durch das gewachsene Interesse am Alltags-Widerstand gegen den Nationalsozialismus in Forschung und Öffentlichkeit stießen nun auch politisch Verfolgte auf größere Aufmerksamkeit.

Obwohl sie die größte, relativ geschlossene Gruppe unter den politischen Verfolgten bildeten, blieb es für Kommunist*innen weiterhin ein steiniger Weg, bis auch sie in der Öffentlichkeit etwas stärker einbezogen wurden. Dies zeigt sich für Bayern im Fall von Josef Pröll; zwei seiner Brüder fielen dem NS-Terror zum Opfer, er selbst wurde achteinhalb Jahre in mehreren Konzentrationslagern inhaftiert. Er durfte 1979 in einem Gymnasium in Königsbrunn bei Augsburg, dessen Schüler*innen ihn mit Zustimmung des verantwortlichen Lehrers eingeladen hatten, nicht sprechen, denn „Der Mann könnte ja heute noch Kommunist sein“ – so die Schulleitung.20

Lange waren auch ehemalige kommunistische Häftlinge beispielsweise des KZ Dachau mit Ablehnung und Skepsis staatlicher Stellen konfrontiert, wenn sie bei Rundgängen Besucher*innengruppen von ihren Erlebnissen erzählten. Ein häufiges Verhalten war, dass der eigentliche Grund ihrer eigenen Inhaftierung in Lagern, nämlich ihre Mitgliedschaft in der KPD, von ihnen selbst nicht erwähnt oder mit ‚Arbeiterbewegung‘ umschrieben wurde. Die antikommunistische Prägung der Bundesrepublik wurde damit verinnerlicht und steuerte und begrenzte das Erinnern und Erzählen.

Ernst Grubes Weg zum gefragten ‚Zeitzeugen‘ war ein längerer. Aufgrund der ‚privilegierten‘ Situation als Kind einer ‚Mischehe‘ und seines Alters empfand er seine Geschichte zunächst als eher ‚bescheiden‘ im Vergleich etwa zum Schicksal Max Mannheimers oder Gerty Spies’, mit der er bis zu ihrem Tode verbunden war und mit der zusammen er seine ersten Zeitzeugengespräche bestritt. Aufgrund seines Engagements im Förderverein für eine Jugendbegegnungsstätte in Dachau wurde er seit Mitte der 1980er Jahre zunehmend zum Gesprächspartner für Jugendliche und auch Erwachsene, wodurch für ihn die eigene Kindheit im nationalsozialistischen München in den Vordergrund rückte. Manche, die schon lange mit ihm politisch gearbeitet hatten, erfuhren nun erstmals von der Geschichte seiner Familie. Für den Geschichtswettbewerb der Stadt München 1993 /94 schrieb er seine Erinnerungen nieder.21

Mit jeder Erzählrunde und der nachfolgenden Reflexion konnte er – unterstützt auch von seinem Bruder, durch Gespräche und Literatur – verschüttete Zugänge zu Erlebnissen der Kindheit freilegen und einordnen. Die damit verbundene tiefergehende Beschäftigung mit ermordeten jüdischen Verwandten, Onkeln und Tanten, von denen er kaum Kenntnisse hatte, wurden ihm zu schmerzhaften Entdeckungsreisen in seine Familiengeschichte. Die Weitergabe dieser Erinnerungen und Erfahrungen, immer verbunden mit der Aufforderung zum unbedingten Schutz der Würde aller Menschen, ist ihm zum Lebensthema geworden. Dafür wird ihm höchste Anerkennung zuteil.

Ernst Grube im Gespräch mit Schüler*innen im NS-Dokumentationszentrum München, 2017 | © NS-Dokumentationszentrum München

Und dennoch ereilte ihn um 2010 nochmals direkt der lange Atem des Antikommunismus. Die VVN war seit Anfang der 1950er Jahre von den Behörden als Organisation im kommunistischen Dunstkreis eingeordnet, vom Verfassungsschutz beobachtet und dadurch als ‚linksextremistische‘ Gefahr für die Demokratie gewertet worden. Erst mit der Jahrtausendwende änderte sich das in Bund und Ländern. In Bayern verblieb die VVN-BdA (seit 1971 zum Bund der Antifaschisten erweitert) jedoch weiterhin im Visier des Verfassungsschutzes, wurde als ‚linksextremistisch beeinflusste‘ Organisation verzeichnet und damit auch öffentlich diesem Verdikt ausgesetzt.

Ernst Grube, einige Zeit einer der Sprecher*innen des bayerischen Landesverbands der VVN-BdA, wurde im Bericht für das Jahr 2010 sogar persönlich erwähnt: „Auch im Landesverband Bayern ist der Einfluss von Linksextremisten, insbesondere aus der DKP, maßgeblich. Über den bayerischen Landessprecher der VVN-BdA, Ernst Grube, beispielsweise sind Verbindungen zur DKP und zu autonomen Gruppen bekannt.“22 Damit war eine neue Qualität persönlicher Ausgrenzung in der Öffentlichkeit erreicht, gerade weil sich Grube ja seit Jahren als gefragter Zeitzeuge, Gesprächspartner und Mitglied verschiedener staatlicher, kirchlicher und kommunaler Gremien großes Ansehen erworben hatte. Entsprechend breit war die Solidarität mit ihm, wodurch erreicht wurde, dass die Nennung seines Namens künftig unterblieb. Bestehen blieb aber die Überwachung Grubes durch den Verfassungsschutz, was weiterhin eine gravierende Einschränkung des Persönlichkeitsrechts darstellt.

Dass ein Theresienstadt-Überlebender im Alter von fast 80 Jahren zur Diffamierung der Verfolgtenorganisation VVN-BdA instrumentalisiert wurde, verweist abermals auf die Langlebigkeit des antikommunistischen Feindbilds. Erhellend ist hierfür auch, dass in Briefen des Innenministeriums an Fürsprecher Grubes sogar auf seine frühere, über fünfzig Jahre zurückliegende Mitgliedschaft in KPD und FDJ [!] hingewiesen wurde.23 Mindestens ebenso verletzend war für Ernst Grube nach eigenem Bekunden eine Stelle im Verfassungsschutzbericht des Vorjahres 2009: „Öffentliche Zeitzeugenauftritte von früheren KZ-Häftlingen sollen der Organisation [gemeint ist die VVN, F. M.] darüber hinaus einen demokratischen Anstrich verleihen.“24 Dieser Satz unterstellt, dass Zeitzeug*innen entweder völlig ahnungslos der VVN auf den Leim gingen oder aber, dass der Antrieb ihres Engagements letztlich nicht das eigene schreckliche Erleben ist, sondern sie dieses nur funktionalisieren. In beiden Fällen kommt es einer Entwürdigung von Verfolgten und ihrer gesamten Lebensgeschichte gleich.

Der Verfassungsschutz versuchte hier neuerlich zu trennen, was im Selbstverständnis Grubes nicht wirklich trennbar war: seine Erfahrung von rassistischer, antisemitischer Verfolgung einerseits und sein aus dieser Verfolgung erwachsenes Engagement als Gewerkschafter, Kommunist, Streiter für Frieden und Menschenrechte andererseits; für Ernst Grube gehört dies zusammen. Dass sein politisches Wirken als Linker vor allem auch mit der erlittenen Verfolgung zusammenhängt, diese Einsicht bleibt antikommunistisch geprägtem Denken verwehrt. Dem zufolge gibt es den ‚guten Grube‘ als Opfer, der von seiner Verfolgung als Jude erzählen darf, und den bösen Kommunisten, der mit Hintergedanken an seine ‚Zeitzeugenauftritte‘ herangeht. Diese Aufspaltung einer Persönlichkeit beschädigt und entwertet das Lebenszeugnis eines Überlebenden.

Demonstration gegen das Bayerische Integrationsgesetz in München am 22.10.2016 | Foto: Christel Priemer

Immerhin erfuhren aufgrund des großen Echos mehr Menschen von Grubes linker Vergangenheit und Gegenwart, was zum Interesse auch an seiner politischen Arbeit in der Bundesrepublik führte – wiederum Anstoß zur weiteren ‚Vervollständigung‘ seiner Lebensgeschichte. Über zehn Jahre sind seitdem vergangen. Änderungen gehen langsam vonstatten. Aber im 90. Lebensjahr Ernst Grubes ist auch in Bayern die VVN-BdA aus dem jüngsten Bayerischen Verfassungsschutzbericht gestrichen worden – 75 Jahre nach ihrer Gründung.

Erfreulich ist, dass Ernst Grube als Zeitzeuge endlich auch seinem Wirken als Linker in der Bundesrepublik mehr Raum geben kann. Noch gibt es Befangenheit auch bei Zuhörer*innen, noch erlebt er immer noch weiche Formen der Ausgrenzung. Aber die wesentliche Barriere scheint niedriger zu werden, als Jude und Linker wirklich wahrgenommen zu werden und sich selbst so wahrnehmen zu können. Der Großteil der Kommunist*innen, die im Nationalsozialismus und später im Kalten Krieg erneut verfolgt wurden, haben diese Tendenz zur Normalisierung nicht mehr erlebt. Ihr Leiden aufgrund dieser doppelten Verfolgung blieb der Öffentlichkeit weitgehend verborgen.

Ein Glück für den verfolgten Juden und Kommunisten Ernst Grube, dass er den Weg zur Normalität weiterhin begehen kann, die ihm jahrzehntelang vorenthalten wurde.

Quellen

1 Süddeutsche Zeitung, 8.3.1946, 1.
2 Süddeutsche Zeitung,13. 9.1947, 4.
3 Juliane Wetzel: Aufruhr in der Möhl­straße, in: Wolfgang Benz / Brigitte Mihok (Hg.), Juden unerwünscht. Anfeindungen und Ausschreitungen nach dem Holocaust, Berlin 2016, 57–75.
4 Hans Ulrich Kempski: Wir wollen kein Mitleid, wir fordern unser Recht, in: Sued­deutsche Zeitung, 24.3.1950, 3.
5 Zur ‚Attraktivität‘ des Kommunismus für jüdisch Verfolgte nach 1945 in der DDR vgl. Bettina Völter: Judentum und Kommunismus. Deutsche Familiengeschichten in drei Generationen, Opladen 2003, 18 ff.; weiter zurückgehend die Biografie von Mirjam Zadoff: Der Rote Hiob. Das Leben des Wer­ner Scholem, München 2014; zum Verhältnis von Widerstand und Verfolgung der Juden vgl. Susanne Keval: Die schwierige Erinnerung. Deutsche Widerstandskämpfer über die Verfolgung und Vernichtung der Juden, Frankfurt a. M./New York 1999, 14 ff.
6 Antikommunismus meint hier das administrativ-politische Vorgehen der Bundesregierung, nicht die Auseinandersetzung mit dem Kommunismus. Vgl. Michael Schwartz: Antikommunismus und Vertriebenenverbän­de, in: Stefan Creuzberger / Dierk Hoffmann (Hg.), „Geistige Gefahr“ und „Immunisierung der Gesellschaft“. Antikommunismus und po­litische Kultur in der frühen Bundesrepublik, München 2014.
7 Vgl. Andreas Wirsching: Antikommunismus als Querschnittsphänomen politischer Kultur 1917–1945, in: Creuzberger/Hoffmann 2014, 20 ff.
8 Josef Foschepoth: „Verfassungswidrig“. Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg, Göttingen 2017. Wie weitreichend diese Grundstimmung war, zeigt jüngst K.-D. Henke anhand der langjährigen Bespitzelung der SPD durch Adenauer und den BND; Klaus-Dietmar Henke: Adenauers Superwatergate. Mit dem BND gegen die SPD, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 2022 /5, 112–120.
9 Alexander von Brünneck: Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949–1968, Frankfurt a. M. 1978, 363, 276, 113.
10 Die Neue Zeitung (München), 22.11.1951.
11 Urteil Landgericht München I vom 27.10.1954, 8, Az 3 Ls 16a-c/54, privat Ernst Grube.
12 Vgl. Gerhard Fürmetz: Nachkriegspo­lizei: Sicherheit und Ordnung in Ost-und Westdeutschland 1945 – 1969, Hamburg 2001.
13 Zum 10. Todestag organisierte Ernst Grube im Einvernehmen mit der Mutter des Toten eine Gedenkfeier am Grab in München-Aubing, die von der Polizei als unangemeldete Demonstration „verfassungsfeindlichen Charakters“ verhindert wurde; vgl. Verweigerte Normalität, Aubinger Zeitung, 16.5.1962, privat Ernst Grube.
14 Urteil vom 16.7.1979, Az. 2 St E 2 /59, pri­vat Ernst Grube.
15 Vgl. Boris Spernol: Die Kommunisten­klausel. Wiedergutmachungspraxis als Inst­rument des Antikommunismus, in: Creuzbe­rger / Hoffmann 2014, 251–273.
16 Das NPD-Verbotsverfahren – eine Chro­nologie, in: Süddeutsche Zeitung [URL aufgerufen am 12.9.2019].
17 Zitiert nach Marion Detjen: „Zum Staatsfeind ernannt“. Widerstand, Resistenz und Verweigerung gegen das NS-Regime in München, München 1998, 333.
18 Vgl. die Beschäftigung mit ehemaligen Häftlingen des KZ Dachau in Jürgen Mül­ler-Hohagen / Ingeborg Hohagen: Wagnis So­lidarität. Zeugnisse des Widerstehens ange­sichts der NS-Gewalt, Gießen 2015, 169 ff.
19 Vgl. Gerard Braunthal: Politische Loya­lität und Öffentlicher Dienst. Der Radika­lenerlass von 1972 und die Folgen, Marburg 1992, 117.
20 Der Stern, Nr. 35, 23. 8. 1979.
21 Vgl. Ernst Grube: „Du Jud’, schleich’ dich!“. Kindheit in München 1932 bis 1945, in: Angelika Baumann (Hg.), Jüdisches Le­ben in München. Lesebuch zur Geschichte des Münchner Alltags, München 1995, 43–48.
22 Bayerisches Staatsministerium des In­neren (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2010, München 2011, 195.
23 Information von Ernst Grube
24 Bayerisches Staatsministerium des In­neren (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2009, München 2010, 184.