Oberstes Parteigericht der NSDAP

Organisationen
Verfasst von Andreas Eichmüller

Oberstes Organ der NSDAP für Streitsachen innerhalb der Partei

Zur Prüfung von Aufnahme- und Ausschlussanträgen sowie zur Regelung von innerparteilichen Streitigkeiten schuf sich die NSDAP ein System von Untersuchungs- und Schlichtungsausschüssen, die zum 1.1.1934 zu Parteigerichten aufgewertet wurden. Das Oberste Parteigericht war für Fälle zuständig, die höherrangige Parteimitglieder (vom Reichshauptamtsleiter oder stellvertretenden Gauleiter aufwärts) betrafen, sowie für Verfahren, denen eine besondere Bedeutung zugemessen wurde. Darüber hinaus fungierte es als Beschwerdestelle gegen Entscheidungen der Parteigerichte auf Gauebene. An der Spitze des Obersten Parteigerichts und dessen Vorläufern stand seit 1927 Walter Buch, seit 1934 in der Funktion eines Reichsleiters der NSDAP. Seinen Sitz hatte das Gericht zunächst im ‚Braunen Haus‘, seit 1935 dann in dem kurz zuvor von der NSDAP erworbenen Palais Toerring am Karolinenplatz 4 in München.

Quellen

Block, Nils: Die Parteigerichtsbarkeit der NSDAP, Frankfurt am Main u. a. 2002.
Dreßen, Willi: Oberstes Parteigericht, in: Benz, Wolfgang u.a. (Hg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 2007, S. 683 f.

Empfohlene Zitierweise

Andreas Eichmüller: Oberstes Parteigericht der NSDAP (publiziert am 15.05.2024), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/lexikon/artikel/oberstes-parteigericht-der-nsdap-626