Katharina und Ludwig Glasner schlossen sich 1933, nach dem Austritt aus der katholischen Kirche, den Zeugen Jehovas an. 1937 wurden sie vom Sondergericht München wegen Unterstützung einer Flugblattaktion verurteilt, er zu sechs Monaten, sie zu drei Wochen Gefängnis. Nach Ende der Haft folterten Gestapo-Beamte den Werkmeister in Gegenwart seiner Frau und der 7-jährigen Tochter Rita. Unter dem Druck der Schmerzen und seiner schreienden Tochter unterschrieb er, sich künftig dem NS-Staat unterzuordnen.
Als er 1943 im Ausland für den zwangsweise der Wehrmacht unterstellten Baubetrieb seines Schwagers arbeitete, wurde Katharina Glasner erneut inhaftiert. Sie hatte eine „Wachtturm“-Ausgabe mit kritischen Bemerkungen über Hitler und den Krieg besessen. Deshalb wurde gegen Sie nun vom Oberreichsanwalt wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ ermittelt. Mehrmals wurde sie unter Folter verhört. Um den Druck zu erhöhen, sich und andere Gläubige zu belasten, musste die inzwischen 13-jährige Tochter Verhöre im Nebenzimmer verfolgen. 1944 wurde Katharina Glasner nach Berlin-Moabit überstellt, weil ihr Prozess vor dem Volksgerichtshof bevorstand. Wie mehrere beim Prozess Anwesende dokumentierten, verurteilte das Gericht sie am 29. August 1944 zum Tode. Das Urteil wurde am selben Tag auf sieben Jahre Zuchthaus geändert.
Im Mai 1945 wurde sie aus dem Zuchthaus Waldheim befreit. Das Ehepaar Glasner war bis ins hohe Alter in einer Münchner Gemeinde der Zeugen Jehovas aktiv.