Hauptamt für Kommunalpolitik der NSDAP

Organisationen
Verfasst von Andreas Eichmüller

Beratungsorgan der NSDAP für kommunalpolitische Fragen

Das Hauptamt für Kommunalpolitik der NSDAP wurde 1934 bei der Reichsorganisationsleitung der Partei errichtet. Seine Vorläufer reichen bis 1927 zurück, als Hitler den damaligen Münchner NSDAP-Stadtrat und späteren Oberbürgermeister Karl Fiehler zum Referenten der Partei für kommunale Fragen bestellte. Fiehler leitete das Hauptamt bis zum Ende der NS-Herrschaft. Auch in anderen Kommunen bestand nicht selten eine solche personelle Verbindung von Kommunal- und Parteiämtern.

Die Aufgaben des Hauptamts waren die Beratung der Parteiführung in kommunalpolitischen Fragen, die Beratung und Betreuung von Gemeinden, die Ausbildung und Schulung von Gemeindepersonal und die Mitwirkung an der Kommunalgesetzgebung. Konkret resultierte daraus eine parteipolitische Einflussnahme auf die Kommunen bis hin zum Ausstausch von Gemeindepersonal.
Das Hauptamt betreute darüber hinaus den ebenfalls von Fiehler geführten Deutschen Gemeindetag, die Zwangskörperschaft aller Kommunen. Trotz dieser Personalunion war das Verhältnis von Hauptamt und Gemeindetag nicht immer spannungsfrei. Der Gemeindetag wie auch die Kommunen wirkten eigenständig und aktiv an nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen wie etwa der Ausgrenzung der Juden*Jüdinnen mit.

Quellen

Gruner, Wolf: Die Kommunen im Nationalsozialismus. Innenpolitische Akteure und ihre wirkungsmächtige Vernetzung, in: Reichardt, Sven/Seibel, Wolfgang (Hg.): Der prekäre Staat. Herrschen und Verwalten im Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 2011, S. 167-211.
Matzerath, Horst: Nationalsozialismus und kommunale Selbstverwaltung, Stuttgart 1970.

Empfohlene Zitierweise

Andreas Eichmüller: Hauptamt Kommunalpolitik der NSDAP (publiziert am 21.02.2024), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/lexikon/artikel/hauptamt-kommunalpolitik-der-nsdap-314