Quellen
Archiv des Bezirks Oberbayern, Heil- und Pflegeanstalt Eglfing Haar, Patientenakten 2032.
Eintritt frei
Verfolgter Zeuge Jehovas
Obwohl der gelernte Bäcker 1937 Zeuge Jehovas wurde, folgte er 1939 dem Einberufungsbefehl. 1940 heiratete er Hildegard Meindl. Während eines Heimaturlaubes 1942 befasste er sich mit einem „Wachtturm“-Artikel über den Kriegsdienst. Daraufhin teilte er dem zuständigen Amt in München persönlich mit, den Wehrdienst zu verweigern. Rupert Höcketstaller wurde auf der Stelle inhaftiert und konnte sich nur noch durch ein Fenster von seiner Frau, die vor dem Amt gewartet hatte, verabschieden. Nach dreimonatiger Haft kam er in ein Lazarett und am 24. März 1943 in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar. Am 29. Juni 1943 ordnete das Erbgesundheitsgericht seine Unfruchtbarmachung an. Der Beschluss wurde seiner Frau am 12. Juli 1943 zugestellt, die sofort Beschwerde einlegte. Ihr sei an ihrem Mann, den sie seit 1935 kenne, nie etwas aufgefallen, was eine derartige Maßnahme rechtfertige. Der Antrag wurde abgewiesen, da im Interesse der „Volksgesundheit“ die Anwendung des „Erbgesundheitsgesetzes“ vom 14. Juli 1933 geboten sei.
Rupert Höcketstaller dokumentierte am 4. November 1945, dass er einer gewaltsamen Operation mit dauernden körperlichen Folgeschäden unterzogen worden war. Nach dem Krieg engagierte er sich mit seiner Frau in Gemeinden der Zeugen Jehovas, erst in München und ab den 1980er-Jahren in Pfarrkirchen.
Archiv des Bezirks Oberbayern, Heil- und Pflegeanstalt Eglfing Haar, Patientenakten 2032.