Ziegler studierte Malerei in Weimar und München und schloss sein Studium, unterbrochen von Militär- und Kriegsdienst zwischen 1912 und 1918, im März 1924 ab. Ein Jahr später soll Ziegler persönlichen Kontakt mit Hitler aufgenommen haben, trat allerdings erst 1929 in die NSDAP ein. 1930/31 wurde er Mitglied im ‚Kampfbund für Deutsche Kultur‘. Zwar wanderte Ziegler aus Mangel an Aufträgen nach Chile aus, kehrte aber bereits Ende 1932 wieder nach München zurück.
Ohne als Künstler weiter hervorzutreten, erhielt er 1933 einen Lehrauftrag an der Münchner Akademie, der 1934 in eine ordentliche Professur umgewandelt wurde. Im selben Jahr wurde Ziegler Mitglied des Präsidialrats und Vizepräsident der Reichskammer der Bildenden Künste, 1935 Reichskultursenator und ‚Sachberichterstatter für Bildende Kunst in der Reichsleitung der NSDAP‘, im Dezember 1936 schließlich Präsident der Reichskammer der Bildenden Künste.
Unter seiner Verantwortung wurden 20.000 Kunstwerke als ‚entartet‘ beschlagnahmt und aus den Museen entfernt. 1937 war er maßgeblich an der Hetzausstellung Entartete Kunst beteiligt, die alle Spielarten der Moderne massiv diffamierte. In der tags zuvor im Münchner ‚Haus der Deutschen Kunst‘ eröffneten Großen Deutschen Kunstausstellung, die der Propagierung des neuen, parteioffiziellen Kunstverständnisses diente, präsentierte Ziegler das vielleicht bekannteste NS-Gemälde Die vier Elemente, dessen Darstellungen weiblicher Körper die NS-Rassenideologie idealtypisch zum Ausdruck bringen sollten. Das Bild wurde von Hitler gekauft und hing anschließend im Kaminzimmer des ‚Führerbaus‘ am Königsplatz.
1943 wurde Ziegler des Defätismus bezichtigt und für zwei Monate im KZ Dachau interniert, weil er im Kreis von Freunden Gedanken zur Beendigung des Bombenkriegs geäußert hatte. Seiner Ämter enthoben, wurde er 1944 in den Ruhestand versetzt.
1946 wurde er zunächst als ‚Hauptschuldiger‘ eingestuft, 1949 allerdings lediglich als ‚Mitläufer‘ entnazifiziert. Bis zur endgültigen Ablehnung 1957 versuchte Ziegler noch, die vollen Ruhestandsbezüge eines Professors einzuklagen.