Der Tischler Josef Edlmann hatte vier kleine Kinder, das jüngste zwei Monate alt, als ihn ein Beamter der Stadt München denunzierte. Dieser hatte bei seinem Besuch bei einer Nachbarin der Familie Edlmann eine Broschüre der Zeugen Jehovas entdeckt, die sie von Edlmann erhalten hatte. Die Nachbarin erhielt daraufhin von der Gestapo Weisung, zum Schein auf Edlmanns Angebot, ihr weiteren Aufschluss zu geben, einzugehen. Edlmann ging der Gestapo in die Falle. Am 18.2.1937 wurde er um 4.30 Uhr aus dem Schlaf gerissen und verhaftet. Mit Urteil des Sondergerichts München vom 27.4.1937 wurde er zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Frieda Edlmann, keine Zeugin Jehovas, konnte ihren Mann noch mehrmals im Gefängnis besuchen. Dort wurde sie wiederholt aufgefordert, sich von ihrem Mann scheiden zu lassen, was sie aber ablehnte.
Nach seiner Haft in Stadelheim kam Josef Edlmann für zwei Jahre und vier Monate in das KZ Dachau. Dort lernte ihn der politische Häftling Alfred Hübsch kennen, der im KZ geheime Aufzeichnungen führte. Dort heißt es, Edlmann habe es abgelehnt, ein Soldatenlied zu singen. „Deshalb wurde er geschlagen, getreten, gestoßen, mit dem Karabinerkolben traktiert, es half alles nichts. Er sang einfach nicht. […] Ich weiß, dass er wiederholt [...] die Prügelstrafe erhielt. Es ist nicht anzunehmen, dass er die Hölle lebend verlassen hat.“ Über die Zeugen Jehovas schrieb Hübsch, man habe Druck auf sie ausgeübt, „jenen Vordruck […] zu unterschreiben, eben, ihre Lehre als einen Irrtum hinzustellen und Heeresdienst zu leisten“. Wer unterschrieb, wurde frei gelassen. Doch die meisten lehnten es ab, wie Josef Edlmann, der am 27.9.1939 in das KZ Mauthausen überstellt wurde, am 24.10.1940 in das KZ Gusen und am 28.6.1942 in das KZ Stutthof. Dort starb er kurz vor der Befreiung nach fast acht Jahren KZ-Haft.
Am 5. November 2019 wurde an der Lindwurmstraße 33 ein Stolperstein für ihn verlegt.