Der gelernte Friseur Georg Riedmeier war mit 14 Jahren in die Sozialistische Arbeiterjugend (SAJ) eingetreten. Über Oskar Zelger hatte er eine Verbindung mit der Widerstandsgruppe um Johann Fried. Er leistete von Juni 1934 an Freiwilligen Arbeitsdienst (FAD) im Emsland. Bei einer Spindkontrolle wurde ein von ihm geschriebener Zettel gefunden: „Die jüngsten Ereignisse, Ossy [Oskar Zelger] in Urlaub [d.h. im KZ Dachau] lassen mir die Zeit im FAD lang werden. Ich möchte handeln, kämpfen, bin gezwungen, lahm zu ergehen“ (BArch, NJ 936). Er wurde daraufhin bei der Staatspolizei Hannover verhört und am 8.6.1935 verhaftet.
In der Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, dass er auch während seiner Dienstzeit Kontakt zu ehemaligen SAJ-Mitgliedern hielt. Zelger habe ihm illegales Schrifttum zugesandt, das er an FAD-Kameraden weitergegeben habe. Das Oberlandesgericht Hamm/Westfalen verurteilte ihn im September 1936 wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis abzüglich einem Jahr und dreieinhalb Monaten Untersuchungshaft. Wegen der Jugend des Angeklagten sah das Gericht von einer Zuchthausstrafe ab. Das Gericht und die Strafanstalt Hamm befürworteten 1937 den Erlass der letzten drei Monate Haft, den die Stapoleitstelle München „vom politischen Standpunkt“ her jedoch ablehnte: „Riedmeier entstammt einer marxistisch verseuchten Familie, die ausnahmslos dem jetzigen Staate feindlich gegenübersteht. […] Es ist im Gegenteil bei seiner evt. Entlassung mit der Fortsetzung seiner marxistischen Wühlarbeit zu rechnen. […] Es ist daher auch beabsichtigt, ihn nach der Strafverbüßung zum Zwecke der Erziehung im nationalsozialistischen Sinne in Schutzhaft zu nehmen“ (BArch, NJ 936). Er wurde nach verbüßter Strafe vom 29.12.1937 bis zum 10.3.1939 im KZ Dachau mit zwei kurzzeitigen Unterbrechungen in ‚Schutzhaft‘ gehalten.