Walther Stepp (10.2.1898 Konken/Pfalz – 1.2.1972 Fürstenfeldbruck)

Biografien
Verfasst von Angela Hermann

Leiter der Bayerischen Politischen Polizei (1935), Oberlandesgerichtspräsident in München (1943)

Walther Stepp (1898 – 1972) | Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MJu 26240

Stepp war protestantischer Pfarrerssohn und besuchte das humanistische Gymnasium in Kaiserslautern. Nach seinem Fronteinsatz im Ersten Weltkrieg studierte er in Heidelberg und Erlangen Rechtswissenschaften. Zeitgleich war er in einer Einwohnerwehr und in der Studentenkompanie Erlangen aktiv, die an den Grenzkämpfen in Oberschlesien beteiligt war. Nach seinen Examina arbeitete er als Staatsanwalt und Amtsrichter. Im Oktober 1930 trat er der NSDAP bei, 1931 der SA und 1933 der SS.

Unmittelbar nach der NS-Machtübernahme war er als kommissarischer Bürgermeister und Sonderbeauftragter der Obersten SA-Führung in Frankenthal tätig, Anfang 1935 wurde er stellvertretender Leiter, im Oktober 1936 Leiter der Bayerischen Politischen Polizei (Vorläuferorganisation der Gestapo in Bayern) bzw. der späteren Staatspolizeileitstelle München. Hier machte er es sich zur Aufgabe, die Justiz zu kontrollieren, indem er Abschriften von bedeutenden Anklageschriften einforderte. Er galt als überzeugter Nationalsozialist. Im Justizdienst machte er aufgrund seiner NS-Gesinnung eine außerordentliche Karriere, die weder auf gute Noten, noch auf langjährige Berufserfahrung zurückzuführen war. 1937 wurde er Präsident des Landgerichts Kaiserslautern, im Februar 1943 Oberlandesgerichtspräsident in München.

Stepp trug erheblich dazu bei, dass die bayerische Justiz zum willfährigen Werkzeug nationalsozialistischer Herrschaft wurde. Er beseitigte die letzten Reste richterlicher Unabhängigkeit und sorgte für härtere Strafurteile sowie die Überstellung zahlreicher Fälle an den Volksgerichtshof. Er war der Prototyp eines NS-Karrieristen aus Überzeugung, der das Recht der NS-Ideologie unterordnete.

Im Mai 1945 wurde Stepp von amerikanischen Militärbehörden verhaftet und für drei Jahre interniert. Die Spruchkammer erklärte ihn im Oktober 1949 zum „Hauptschuldigen“. Die Berufungskammer stufte ihn im März 1950 lediglich als „Belasteten“ ein; eine zweieinhalbjährige Haftstrafe (Arbeitslager) galt aufgrund der Internierungshaft als verbüßt. Zudem wurden ihm die Pensionsansprüche aberkannt. 1951 wurde ihm auf dem Gnadenweg eine Pension als Oberregierungsrat zugestanden. Stepp ließ sich dienstunfähig schreiben, um sofort in den Genuss der Ruhestandsbezüge zu kommen. Das Spruchkammerurteil wie das Urteil der Berufungskammer wurden 1954 aufgehoben. Stepp kämpfte weiter um eine möglichst hohe Pension, ab 1956 erhielt er diejenige eines Landgerichtspräsidenten, doch die angestrebten Versorgungsbezüge als Oberlandesgerichtspräsident wurden ihm verwehrt.

Quellen

Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, MJu 26240.
Lilla, Joachim: Stepp, Walther, in: ders.: Staatsminister, leitende Verwaltungsbeamte und (NS-)Funktionsträger in Bayern 1918 bis 1945, München 2012. URL: <https://verwaltungshandbuch.bavarikon.de/VWH/Stepp,_Walther#lang-de> (zuletzt aufgerufen am 26. September 2023).
Ludyga, Hannes: Das Oberlandesgericht München zwischen 1933 und 1945. Herausgegeben im Auftrag des Präsidenten des OLG München, Berlin 2012.

Empfohlene Zitierweise

Angela Hermann: Stepp, Walther (publiziert am 21.11.2023), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/lexikon/artikel/stepp-walther-805